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Beglaubigungen

Für die Beglaubigung müssen Sie persönlich während der Schalteröffnungszeiten vorbeikommen. Es können auf der Gemeindeverwaltung nur amtliche Beglaubigungen vorgenommen werden. Beglaubigungen stehen nur in Deutsch zur Verfügung. Sie können Beglaubigungen auch von einem Notar Ihrer Wahl machen lassen. Die Gebühr beträgt pro Unterschrift oder pro Kopie 15 Franken. Grundsätzlich gilt: Die Dokumente müssen in dem Kanton beglaubigt werden, in dem sie ausgestellt wurden. Eidgenössische Dokumente werden durch die Bundeskanzlei beglaubigt.

Amtliche Unterschriftsbeglaubigung für Privatpersonen

Die Unterschrift ist im Beisein der Beglaubigungsperson anzubringen. Zur Identifikation muss die zu beglaubigende Person ein gültiges amtliches Ausweisdokument (Pass oder ID) vorweisen. Unterschriftsbeglaubigungen können nicht durch Drittpersonen eingeholt werden. Das Dokument zur Unterschriftsbeglaubigung muss durch Sie mitgebracht werden.

Beglaubigte Kopie

Es wird bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Um die textliche und grafische Übereinstimmung des Dokuments sicherzustellen, wird das Originaldokument von der Beglaubigungsperson kopiert oder detailliert verglichen. Das Original muss deshalb zwingend dabei sein.

Folgende Dokumente können nicht beglaubigt werden: Ärztliche Dokumente, tierärztliche Dokumente, Fahrzeugausweise, Zeugnisse oder Diplome der Sekundarstufe II, Zeugnisse der obligatorischen Schulzeit, Auszug aus dem Zentralstrafregister, eidgenössische Diplome oder Zeugnisse.


Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Einwohnerdienste telefonisch unter 061 425 52 55 oder via E-Mail unter ed@binningen.bl.ch zur Verfügung.