Bewilligungen
Baubewilligung
Baubewilligungen (mit Ausnahme von Kleinbauten) werden durch die kantonale Bau- und Umweltschutzdirektion in Liestal erteilt.
Kleinbau- und Einfriedungsbewilligung
Diese Bewilligungen werden durch die Gemeinde ausgestellt. Das Gesuchsformular für Kleinbauten [PDF] und Einfriedungen [PDF] können Sie herunterladen.
| Fragen und Auskünfte | Telefon |
| Susanne Fink | 061 425 53 10 |
Aufgrabungsbewilligung
Aufgrabungen des öffentlichen Strassenraums durch Werke und Private bedürfen einer Bewilligung. Die Ausführungsbedingungen sind mit der Bewilligung geregelt (weitere Infos).
Allmendbewilligung
Die ausserordentliche Benützung der Allmend (für Bauplatzinstallationen etc.) ist gebührenpflichtig. Die Bewilligung wird befristet erteilt und ist vor der Inanspruchnahme der Allmend einzuholen (weitere Infos).
| Fragen und Auskünfte | Telefon | |
| Abteilung Verkehr, Tiefbau und Umwelt | 061 425 53 05 | ba@binningen.bl.ch |
Gelegenheitswirtschaften / Freinachtsbewilligung / Tombola / Lottomatch
Die notwendigen Unterlagen für die aufgeführten Bewilligungen sind an die Einwohnerdienste der Gemeinde Binningen einzureichen.
Gesuche und Informationsblatt
- Merkblatt Veranstaltungen [PDF]
- Merkblatt öffentliche Filmvorführungen [PDF]
- Formular Gelegenheitswirtschaft/Freinachtbewilligung [PDF]
- Formular Anlass auf öffentlichem Areal (Quartierfeste etc.) [PDF]
Reklamegesuche
Die notwendigen Unterlagen zu den Reklamegesuchen sind an die Administrationsstelle Öffentliche Sicherheit der Gemeinde Binningen einzureichen.
| Fragen und Auskünfte | Telefon | |
| Einwohnerdienste | 061 425 52 55 | ed@binningen.bl.ch |