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Ergänzungsleistungen

Die AHV/IV-Zweigstelle Binningen ist ausschliesslich für die Einwohnerinnen und Einwohner von Binningen zuständig. Andernfalls wenden Sie sich bitte direkt an die Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft (siehe unten).
 
Bei der AHV/IV-Zweigstelle der Gemeinde erhalten Sie das Ergänzungsleistungs-Anmeldeformular. Das von Ihnen ausgefüllte Formular wird bei uns abgegeben und wir senden dieses an die Sozialversicherungsanstalt weiter. Die Bearbeitung erfolgt durch die Sozialversicherungsanstalt Baselland.
 

Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Einwohnerdienste telefonisch unter 061 425 52 55 oder via E-Mail unter ed@binningen.bl.ch zur Verfügung.

Heimobergrenze - Finanzierungslücke

Ab 1.1.2018 sind die für die Ergänzungsleistungen anrechenbaren Heim- und Spitalkosten begrenzt (Obergrenze). An Personen, die Ergänzungsleistungen erhalten und in Alters- und Pflegeheimen leben, deren Taxen über der Obergrenze liegen, werden auf Gesuch hin Zusatzbeiträge im Umfang der Differenz zwischen der Obergrenze und der Taxe ausgerichtet.

Fragen und Auskünfte:
Fachstelle Alter und Gesundheit
Tel.: 061 425 53 40
 

Sozialversicherungsanstalt Baselland

Hauptstrasse 109
4102 Binningen

061 425 25 25 oder info@sva-bl.ch