Freinacht (Bewilligung)
Für die Bewilligung von Gelegenheitswirtschaften, Freinachtsgesuchen, Tombola- und Lottomatchveranstaltungen ist die Gemeinde zuständig. Das Gesuch ist bei den Einwohnerdiensten einzureichen.
Gesuch Gelegenheitswirtschaft / Freinachtbewilligung [pdf]
Vergleiche auch:
Betriebsbewilligung (Sicherheitsdirektion)
Gesetz über das Gastgewerbe (SGS 540)
Verordnung zum Gastgewerbegesetz (SGS 540.11)
Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Einwohnerdienste telefonisch unter 061 425 52 55 oder via E-Mail unter ed@binningen.bl.ch zur Verfügung.