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Hunde

Alle Hunde sind innerhalb von 14 Tagen anmeldepflichtig. Für die Anmeldung benötigen wir den Impfausweis oder Hundepass mit ausgewiesener Chipnummer. Die Hundegebühr (Steuer) ist bei der Anmeldung am Schalter sofort zu bezahlen (Bar, Postcard, EC-Card). Zukünftig erhalten Sie für die Hundegebühren jährlich eine Rechnung.

Es gelten folgende Gebühren:

1. Hund CHF 140.-
Weiterer Hund CHF 140.-
1. Hofhund CHF 0.-
Weiterer Hofhund CHF 140.-
Züchter (pauschal) CHF 400.-
keine Gebühr Ausgebildete Schutz-, Fährten-, Sanitäts-, Schweiss-, Blinden-, Therapie- und Katastrophenhunde

Die Anmeldung kann hier auch online erfolgen.

Abmeldung

Wenn Ihr Tier verstorben ist oder Sie einen neuen Platz für Ihren Hund gefunden haben, müssen Sie ihn bei uns abmelden. Bei der Weitergabe an einen neuen Besitzer benötigen wir diese Angaben, ansonsten nur das Todesdatum.

Die Abmeldung kann hier online, telefonisch oder am Schalter vorgenommen werden.


AMICUS (früher ANIS)

Für Personen, die sich zum ersten Mal einen Hund anschaffen möchten, ist es wichtig, dass dies bei AMICUS registriert wird. Die Registrierung erfolgt über die Gemeinde. Die Gemeinde erfasst den zukünftigen Hundehalter im AMICUS, dieser erhält dann seine persönlichen Zugangsdaten zugeschickt. Die Zugangsdaten respektive ihre persönliche Personennummer benötigt dann der Tierarzt um Ihren Hund auf den richtigen Besitzer zu registrieren. Die Anmeldung Ihres Hundes muss trotzdem bei der Gemeinde separat vorgenommen werden. Adressänderungen im AMICUS müssen durch die Gemeinde vorgenommen werden. Bitte informieren Sie die Einwohnerdienste, wenn Sie Hundebesitzer sind, damit die Adressänderung auch im AMICUS mutiert werden kann.

Die Registrierung des Hundehalters im AMICUS kann hier online erfolgen.

Die Adressänderung im AMICUS kann hier online erfolgen.

Flyer AMICUS

Prozessübersicht für Tierhalter


Versicherungsnachweis

Gemäss kantonalem Hundegesetz müssen seit 1. Januar 2008 alle Hundehalterinnen und Hundehalter eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von drei Millionen Franken pro Unfallereignis abschliessen. Der Versicherungsnachweis ist bei der Anmeldung vorzuweisen respektive der Gemeindeverwaltung auf Verlangen vorzulegen.

Verordnung über das Halten potenziell gefährlicher Hunde BL


Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Einwohnerdienste telefonisch unter 061 425 52 55 oder via E-Mail unter ed@binningen.bl.ch zur Verfügung.