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Invalidenversicherung

Die AHV/IV-Zweigstelle Binningen ist ausschliesslich für die Einwohnerinnen und Einwohner von Binningen zuständig. Andernfalls wenden Sie sich bitte direkt an die Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft (siehe unten). 
 

Die AHV/IV-Zweigstelle der Gemeinde gibt Ihnen erste Auskünfte. Zudem können Sie hier die Anmeldeformulare beziehen. Die Bearbeitung erfolgt durch die Sozialversicherungsanstalt Baselland.

Sozialversicherungsanstalt Baselland

Hauptstrasse 109

4102 Binningen
061 425 25 25 oder info@sva-bl.ch

Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Einwohnerdienste telefonisch unter 061 425 52 55 oder via E-Mail unter ed@binningen.bl.ch zur Verfügung.