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Krankenkassen-Prämienverbilligung

Die AHV/IV-Zweigstelle Binningen ist ausschliesslich für die Einwohnerinnen und Einwohner von Binningen zuständig. Andernfalls wenden Sie sich bitte direkt an die Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft (siehe unten).

Wenn Sie von einem anderen Kanton oder vom Ausland zugezogen sind, können Sie bei den Einwohnerdiensten ein Anmeldeformular für die Krankenkassen-Prämienverbilligung beziehen. Bei einem Zuzug innerhalb des Kantons werden Sie über die Berechtigung zur Prämienverbilligung informiert, sobald Ihre Steuern definitiv veranlagt sind. Die Bearbeitung erfolgt durch die Sozialversicherungsanstalt Baselland.

Sozialversicherungsanstalt Baselland

Hauptstrasse 109
4102 Binningen

061 425 25 25 oder

info@sva-bl.ch
www.sva-bl.ch


Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Einwohnerdienste telefonisch unter 061 425 52 55 oder via E-Mail unter ed@binningen.bl.ch zur Verfügung.