Steuern
Binningen gehört zu den steuergünstigsten Gemeinden im Kanton Baselland. Der Steuerfuss beträgt im Jahr 2026 49 %.
Steuersätze der Gemeinde Binningen 2026
| Gemeindesteuer: | 49 % der Staatssteuer |
| Feuerwehrersatzabgabe: | 4 % der Staatssteuer * |
| Ref. Kirche: | 0,450 % vom steuerbaren Einkommen, 0,066% vom steuerbaren Vermögen |
| Röm. Kath. Kirche: | 6,3 % vom Staatssteuerbetrag |
| Christkath. Kirche: | 0,7 % vom steuerbaren Einkommen, 0,1 % vom steuerbaren Vermögen |
* Auf Grundlage des gesamten steuerbaren Einkommens. Als Basis dient die Staatssteuer-Veranlagung.
Steuersätze der Gemeinde Binningen 2026 [PDF]
Gemeindesteuern auf einen Blick -- Steuerjahr 2026
Ab der Steuerperiode 2026 erfolgt der Steuerbezug der Gemeindesteuern durch den Kanton Basel-Landschaft bzw. die Steuerverwaltung Basel-Landschaft.
Der Versand der Vorausrechnung erfolgt zu Beginn des Jahres 2026 durch die kantonale Steuerverwaltung. Die Zahlungsfristen für das laufende Steuerjahr sowie für die definitive Steuer des Vorjahres richten sich nach den Bestimmungen des kantonalen Steuergesetzes. Massgebend sind die auf der jeweiligen Rechnung aufgeführten Fälligkeitstermine.
Für Vorauszahlungen, die bis zum 30. September des Steuerjahres eingehen, wird auf dem Gemeindesteuerbetrag ein Vergütungszins von 0,1 % gewährt.
Auf Steuerbeträgen, die nach der Fälligkeit eingehen, wird ein Verzugszins von 5,0 % erhoben. Sie vermeiden Verzugszinsen, wenn Sie mindestens den provisorisch in Rechnung gestellten Betrag bis zum 30. September bezahlen.
Bitte verwenden Sie für Ihre Zahlung ausschliesslich die von der kantonalen Steuerverwaltung zugestellten Zahlungsangaben.
Für Fragen zur Rechnungsstellung oder zu Zahlungen wenden Sie sich bitte direkt an die Steuerverwaltung Basel-Landschaft (Tel. 061 552 51 40 oder steuerverwaltung@bl.ch).
| Vergütungszins für 2026: | 0,1 % (Gemeinde), 0,1 % (Staat) |
| Verzugszins für 2026: | 5,0 % (Gemeinde), 5,0 % (Staat) |
| Steuerpflicht: | in der Gemeinde, in der Sie am 31.12. angemeldet sind |
| Steuererklärung: | erhalten Sie direkt vom Kanton |
| Steuerbudgetformular: | liegt der Steuererklärung bei |
Für Fragen bezüglich Erbschafts- und Schenkungssteuern, Grundstücksteuern, Steuern von juristischen Personen sowie Personengesellschaften wenden Sie sich bitte an die Kantonale Steuerverwaltung (061 552 51 20).
Für Fragen zu Ihrer individuellen Steuerveranlagung ist die auf der Veranlagung namentlich aufgeführte Person zuständig.
Mit E-Tax BL können Sie Ihre Steuererklärung vollelektronisch im Internet ausfüllen und zusammen mit den notwendigen Belegen unterschriftsfrei einreichen.
Möchten Sie eine Vollmacht oder eine Zustelladresse für Ihre Steuerangelegenheiten errichten, wählen Sie bitte folgenden Link:
Auftragserteilung Steuerangelegenheiten [PDF]
Zahlungsadresse
Bei Zahlungen an die Gemeinde Binningen von Gemeindesteuern und anderen normalen Rechnungen von der Gemeinde Binningen.
IBAN-Nr.: CH69 0900 0000 4000 1342 1
BIC-Code: POFICHBE XXX
Konto bei der PostFinance AG, CH-4808 Zofingen.
Dokumentation
Zuständige Abteilung: Abteilung Finanzen und Steuern