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Unterschriftsbeglaubigungen

Für die Beglaubigung einer Unterschrift müssen Sie persönlich während den Schalteröffnungszeiten vorbeikommen. Sie benötigen einen gültigen Ausweis (Pass- oder Identitätskarte). Die Gebühr beträgt pro Unterschrift oder pro Kopie 15 Franken. Beglaubigungen können auch bei einem Notar Ihrer Wahl gemacht werden.


Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Einwohnerdienste telefonisch unter 061 425 52 55 oder via E-Mail unter ed@binningen.bl.ch zur Verfügung.