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Erwahrung der Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats

Gestützt auf § 15 GpR hat die Geschäftsprüfungskommission des Einwohnerrats das Ergebnis der Ersatzwahl vom 19. April 2026 erwahrt.

Gestützt auf § 13 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte vom 7. September 1981 (GpR) hat das Wahlbüro am 23. April 2026 das Ergebnis der am 19. April 2026 durchgeführten Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderats für die restliche Amtsperiode bis 30. Juni 2028 im Binninger Wochenblatt veröffentlicht.

Marco Giani wurde mit 1799 Stimmen in den Gemeinderat gewählt. Nachdem innert der gesetzlichen Frist keine Beschwerde gegen diese Wahl eingegangen ist, kann die Wahl erwahrt werden.

Gestützt auf § 15 GpR hat die Geschäftsprüfungskommission des Einwohnerrats das Ergebnis der Ersatzwahl vom 19. April 2026 erwahrt.