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Unterschreiben von Initiativen und Referenden

Wer eine Initiative oder ein Referendum unterstützen möchte, kann dies mit seiner Unterschrift tun. Damit diese jedoch gültig ist, müssen einige Regeln beachtet werden.

Stimmberechtigte Personen dürfen eine Initiative oder ein Referendum unterschreiben, wenn sie in der betreffenden Gemeinde im Stimmregister eingetragen sind. Wichtig ist deshalb, dass nur Personen aus der gleichen Wohngemeinde einen Unterschriftenbogen unterschreiben. Ausserdem müssen alle Angaben persönlich und vollständig eingetragen werden. Dazu gehören insbesondere Name, Vorname und die Wohnadresse. Es ist nicht erlaubt, dass ein Familienmitglied für die ganze Familie den Bogen ausfüllt. Die Unterschrift muss sowieso immer eigenhändig erfolgen. Gut zu Wissen ist auch, dass jede Unterschrift einzeln kontrolliert wird. Damit man die Person korrekt verifizieren kann, muss deshalb der amtliche Name verwendet und auf Spitznamen verzichtet werden.

Eine Initiative oder ein Referendum darf nur einmal unterschrieben werden. Mehrfachunterschriften sind ungültig und werden bei der Überprüfung gestrichen. Die Gemeinden kontrollieren die eingegangenen Unterschriften einzeln und bestätigen, ob die unterzeichnenden Personen tatsächlich stimmberechtigt sind. Die häufigsten Gründe zur Streichung von Unterschriften sind Mehrfachunterzeichnungen, kein Stimmrecht wegen Wegzug oder Nationalität sowie falschen Angaben insbesondere beim Geburtsdatum.

Mit einer Unterschrift wird nicht automatisch eine Zustimmung zum späteren Abstimmungsergebnis ausgedrückt. Vielmehr wird damit unterstützt, dass ein Anliegen überhaupt zur politischen Diskussion und gegebenenfalls vors Volk kommt. Die eigentliche Entscheidung fällt erst bei einer späteren Abstimmung.

Einwohnerdienste Binningen