Gemeinderat direkt: Weltgeschehen mit lokalen Folgen – ein Blick aus dem Ressort Soziales und Asyl
Jeden Monat schreibt ein Mitglied des Gemeinderats einen Beitrag unter der Rubrik «Gemeinderat direkt». Die aktuelle Kolumne ist von Gemeinderat Lukas Alt.
Wer die Nachrichten verfolgt, könnte den Eindruck gewinnen, das Weltgeschehen spiele sich weit weg von uns ab: der andauernde Krieg in der Ukraine, Konflikte im Nahen Osten, Instabilität in vielen Herkunftsregionen. Doch als Gemeinderat mit Zuständigkeit für Soziales und Asyl erlebe ich täglich, wie eng die grosse Weltpolitik mit unserem Alltag in Binningen verknüpft ist. Jede internationale Krise hat ein lokales Gesicht – es sind Menschen, die bei uns ankommen, hier wohnen, arbeiten und deren Kinder unsere Schulen besuchen. Was in Bern oder Liestal entschieden wird, landet früher oder später auf dem «Tisch» unserer Gemeinde.
Entspannung bei den Zahlen – aber keine Entwarnung
Die gute Nachricht zuerst: Die Asylgesuchszahlen in der Schweiz sind rückläufig. Im ersten Halbjahr 2026 wurden erstmals seit 2022 weniger als 10 000 Gesuche registriert, und der Bund hat seine Jahresprognose nach unten korrigiert. Das verschafft auch den Gemeinden etwas Luft – bei der Unterbringung, bei der Betreuung, bei den Finanzen.
Entwarnung wäre trotzdem der falsche Schluss. Der Krieg in der Ukraine dauert im fünften Jahr an, ein dauerhafter Waffenstillstand ist nicht absehbar. Der Bundesrat hat deshalb jüngst entschieden, den Schutzstatus S nicht vor dem März 2028 aufzuheben – mit neuen Einschränkungen, die auf die Praxis der Nachbarländer abgestimmt sind. Für Binningen bedeutet das: Die Menschen, die vor vier Jahren bei uns Schutz gefunden haben, bleiben Teil unserer Gemeinschaft. Und das ist – angesichts der Umstände – gut so.
Bund und Kanton stellen die Weichen – mit Folgen für die Gemeinden
Wie konkret uns das Weltgeschehen beschäftigt, hat sich gerade am vergangenen 27. August gezeigt: An seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause hat sich der Landrat mit der Zukunft des Schutzstatus S im Kanton Basel-Landschaft befasst. Hintergrund ist, dass ab März 2027 die ersten Schutzsuchenden seit fünf Jahren in der Schweiz sein werden und damit Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung B erhalten – nach geltendem Bundesrecht wäre damit grundsätzlich der Wechsel von der Asylsozialhilfe zu der ordentlichen Sozialhilfe verbunden. Diesbezüglich wurde im Landrat diskutiert, ob der betroffene Personenkreis in der regulären Asylsozialhilfe verbleiben kann. Dies setzt jedoch eine Anpassung des geltenden Bundesrechts voraus. Momentan läuft dazu das Vernehmlassungsverfahren auf Bundesebene. Ohne diese Anpassung und ohne die einhergehende kantonale Neuregelung drohten dem Baselbiet Mehrkosten im zweistelligen Millionenbereich jährlich – Kosten, die zu einem erheblichen Teil bei den Gemeinden angefallen wären, während sich der Bund gleichzeitig früher aus der Finanzierung zurückzieht. Dass der Kanton hier nun Klarheit schaffen möchte, ist aus Gemeindesicht sehr zu begrüssen: Wir brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, um unsere Aufgaben im Sozial- und Asylbereich seriös planen und budgetieren zu können.
Von der Nothilfe zur Integration – im Sinne des Legislaturprogramms
Unabhängig von Ansätzen und Zuständigkeiten gilt: Die beste Sozialhilfe ist jene, die gar nicht nötig ist. Der Gemeinderat hat diese Stossrichtung in seinem Legislaturprogramm 2024–2028 verankert. Dort halten wir fest, dass mit Integrationsprogrammen eine nachhaltige Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt gewährleistet werden soll – und dass die Sozialhilfe mit ihren Dienstleistungen zum sozialen Frieden beiträgt und ein würdiges Leben für alle ermöglicht.
Die Erwerbsquote der Schutzsuchenden aus der Ukraine steigt kontinuierlich – bei den Personen, die seit mehr als drei Jahren hier sind, liegt sie bei knapp der Hälfte. Das ist erfreulich, aber es bleibt Potenzial. Der Bund beteiligt sich weiterhin finanziell an der Integrationsförderung; entscheidend ist aber auch, was vor Ort geschieht: unkomplizierte Kontakte zum lokalen Gewerbe, Deutschkurse und eine bedarfsgerechte schulergänzende Betreuung, die es Eltern überhaupt erst ermöglicht, eine Stelle anzunehmen. Auch das sind Legislaturziele: die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Chancengerechtigkeit im Bildungswesen zu stärken – für alle Kinder in Binningen. Und nicht zuletzt will der Gemeinderat die Durchmischung und den Austausch zwischen den Bevölkerungsgruppen fördern und den sozialen Kontakt in den Quartieren stärken. Genau dort entscheidet sich, ob Integration gelingt.
Ein grosser Dank
Was mich am meisten beeindruckt, ist das Engagement aus der Binninger Bevölkerung: Gastfamilien, Freiwillige in Deutsch-Treffs, Vereine, die neue Mitglieder selbstverständlich aufnehmen. Integration geschieht nicht in Amtsstuben – sie geschieht auf dem Pausenplatz, im Turnverein, in der Nachbarschaft.
Das Weltgeschehen können wir von Binningen aus nicht beeinflussen. Wie wir mit seinen Folgen umgehen, hingegen schon. Ich bin überzeugt: Eine Gemeinde, die Menschen in Not mit Anstand begegnet und gleichzeitig klare Erwartungen an Eigenverantwortung und Integrationswillen formuliert, wird daran nicht ärmer, sondern reicher.
Lukas Alt, Gemeinderat Geschäftskreis Soziale Dienste / Asyl