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Wohnsitzbescheinigung

Wenn Sie eine Wohnsitzbescheinigung respektive Niederlassungsbestätigung benötigen, können Sie diese online bestellen. Eine solche Bescheinigung kann man nicht für Drittpersonen bestellen. Die Bescheinigung beinhaltet immer beide Ehepartner inklusive aller minderjährigen Kinder. Wenn eines Ihrer Kinder bereits volljährig ist, muss eine separate Bescheinigung bestellt werden.

Wenn Ihr Wegzug aus Binningen vor dem Jahr 1985 stattfand, müssen wir die Daten im Archiv ausfindig machen. Wir bitten deshalb im Feld Bemerkungen um die Angabe, in welchen Jahren Sie in Binningen gewohnt haben.

Die Rechnung in der Höhe von 20 Franken wird Ihnen separat zugestellt.

Preis: CHF 20.00

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