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Beiträge an die Heimkosten gemäss § 40 APG (Antrag)

Die Gemeinde richtet Bewohnerinnen und Bewohnern, deren Einkommen und Barvermögen unter Berücksichtigung allfälliger Ergänzungsleistungen nicht ausreicht, rückzahlbare Beiträge zur Deckung der Heimkosten aus.

Binningen_Formular_Beitraege an Heimkosten_202508.pdf [pdf, 173 KB]