Grabmalgesuch
Das Aufstellen von Grabmalen ist bewilligungspflichtig. Das Formular wird im Normalfall vom Grabmalhersteller (Steinhauer) ausgefüllt und der Gemeinde eingereicht.
Binningen_Formular_Grabmalgesuch.pdf [pdf, 197 KB]
Das Aufstellen von Grabmalen ist bewilligungspflichtig. Das Formular wird im Normalfall vom Grabmalhersteller (Steinhauer) ausgefüllt und der Gemeinde eingereicht.
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