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Schulische Betreuung

Mittagstisch und Nachmittagsbetreuung

An folgenden Standorten werden an Schultagen Mittagstische und Nachmittagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und der Primarschule angeboten:

  • Schulhaus Mühlematt (Leitung: Tilo Ahmels)
  • Schulhaus Meiriacker (Leitung: Rita Walter)
  • Schulhaus Neusatz (Leitung: Michaela Friedrich)
  • Schulhaus Pestalozzi (Leitung: Pia von Holzen)

Die Anmeldung erfolgt vor Schuljahresbeginn und gilt definitiv für das ganze Schuljahr. Bei freien Kapazitäten ist eine Anmeldung auch während des laufenden Schuljahrs möglich (Anmeldeformulare und Merkblätter siehe unten).

Wöchentlicher Menüplan (Link)

Ferienbetreuung

Die Gemeinde Binningen bietet an ihren Kindergärten und Schulen eine Ferienbetreuung an. Das Angebot findet an einem (Schulhaus Pestalozzi), bei einer grossen Anzahl von Anmeldungen an zwei Standorten (Schulhaus Pestalozzi und Schulhaus Meiriacker) statt und wird von pädagogisch erfahrenen Personen geleitet. Auf dem Programm stehen saison- und kindergerechte Aktivitäten, darunter auch Ausflüge in die nähere Umgebung.

Anmeldung

  • Die Anmeldung ist verbindlich.
  • Die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt.
  • Anmeldungen nach Ablauf der Anmeldefrist können berücksichtigt werden, sofern noch freie Plätze vorhanden sind (Anmeldeformulare und Merkblätter siehe unten).
  • Pro Kind ist ein Anmeldeformular einzureichen.
  • Spätestens sieben Tage nach Ablauf der Anmeldefrist wird den Erziehungsberechtigten mitgeteilt, ob die Betreuung durchgeführt werden kann.

Anmeldung Mittagstisch, Nachmittags- und Ferienbetreuung

Priorisierung der Anmeldungen bei der schulischen Betreuung

Die Nachfrage nach Angeboten der schulischen Betreuung hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Mittlerweile ist sie so gross, dass sie zur Zeit nicht mehr an allen Standorten und zu allen Zeiten vollumfänglich abgedeckt werden kann. Wartelisten sind die Folgen dieser Entwicklung. Bis anhin spielte es keine Rolle, ob Erziehungsberechtigte während der Module, für die sie ihre Kinder in der Betreuung angemeldet haben, einer Erwerbstätigkeit nachgingen oder nicht. Dies konnte zur Folge haben, dass Kinder von Eltern, die aus beruflichen Gründen auf einen Betreuungsplatz angewiesen waren, auf eine Warteliste gesetzt wurden, während Kinder, bei denen die Eltern nicht auf eine externe Betreuung angewiesen waren, in dieser Zeit Plätze belegten. Damit wurde das Ziel der schulischen Betreuung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern, unterlaufen.
Der Gemeinderat hat daher beschlossen, dass im Falle von Wartelisten bei den Anmeldungen zuerst diejenigen Erziehungsberechtigten berücksichtigt werden, die zum gegebenen Zeitpunkt aus beruflichen Gründen auf die Betreuung angewiesen sind. Sofern freie Kapazitäten bestehen, wird es für die Erziehungsberechtigten aber selbstverständlich weiterhin möglich sein, ihre Kinder die schulische Betreuung nutzen zu lassen, ohne dass sie zur gegebenen Zeit berufstätig sind. Diese Regelung wird seit Sommer 2017 angewendet.

Dokumente

Schuljahr 2023/2024

Gesetzliche Grundlagen

Auskünfte und Anmeldung Kontakt
Monique Schmidt Tel. 061 425 53 51
Montag- bis Freitagmorgen