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Infos Coronavirus

Aktuelle Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie hier...

Corona-Härtefallunterstützung durch die Gemeinde wird weitergeführt

29. Januar 2021

Die Corona-Krise gefährdet Binninger KMU und Selbstständigerwerbende wie auch Privatpersonen. Der Gemeinderat hat deshalb im Frühjahr 2020 zwei Hilfspakete in der Höhe von jeweils 100 000 Franken geschnürt. Da der Bundesrat per 18. Januar 2021 einen Teil-Lockdown beschlossen hat, hat der Gemeinderat entschieden, die Härtefall-Pakete zu reaktivieren.

Weil es sich um Härtefallbeiträge handelt, werden diese als à fonds perdu-Beiträge gesprochen, eine Rückzahlung ist nicht vorgesehen. Der Gemeinderat möchte damit die langfristig negativen volkswirtschaftlichen Konsequenzen für Binningen abfedern.

Appell an die Binninger Bevölkerung

Der Gemeinderat appelliert zudem an die Binninger Bevölkerung, weiterhin wenn immer möglich ihre Einkäufe in Binningen zu tätigen. Verschiedene Restaurants in Binningen bieten Mahlzeitenlieferungen an und wären der Binninger Bevölkerung sehr dankbar, das Angebot würde möglichst rege genutzt. Weiter wird die Bevölkerung aufgerufen, Geburtstags- und andere Geschenke in Form von Gutscheinen online oder telefonisch bei Binninger Geschäften (z. B. Restaurants, Papeterien, Blumengeschäfte etc.) einzukaufen, um Liquiditäts-Engpässe zu vermindern.

Der Gemeinderat

Die Kriterien für die Anspruchsberechtigung sowie die Antragsformulare finden Sie hier:

 


Corona-Hotline des kantonsärztlichen Dienstes

Seit Kurzem ist die Corona-Hotline des kantonsärztlichen Dienstes in Betrieb. Die Nummer lautet 061 552 25 25. Die Hotline beantwortet Fragen zu Isolation, Quarantäne, Reisequarantäne und weiteres.


Vor-Registrierung für Impftermine ab Dienstag 26. Januar 2021 möglich

Der Kanton Basel-Landschaft bietet ab Dienstag, 26. Januar 2021, eine Vor-Registrierung (im Sinne einer Warteliste) für Impftermine an.

Zurzeit stehen nur sehr wenig Impfdosen zur Verfügung. Der Kanton Basel-Landschaft will dennoch dem Wunsch der Bevölkerung Rechnung tragen und bietet ab Dienstag, 26. Januar 2021, eine Vor-Registrierung (im Sinne einer Warteliste) für Impftermine an. Die Vor-Registrierung ist ab Dienstag online via www.bl.ch/impfen oder telefonisch via Medgate-Infoline unter 058 387 77 07 möglich. Sobald neue Impfstoff-Lieferungen seitens Bund wieder garantiert und neue Impftermine vorhanden sind, werden diese dann an die eingetragenen Personen zugewiesen. Damit werden Impfwillige vom Druck entlastet, sich konstant über neue Impftermine informieren zu müssen.

Zur Vor-Registrierung (Warteliste) sind aktuell Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft zugelassen, welche eines der beiden nachfolgenden Kriterien erfüllen:

  • Alter über 75 Jahre (Geburtsdatum 30. Juni 1946 oder davor)
  • Personen mit chronischen Erkrankungen mit höchstem Risiko gemäss BAG-Definition

(ärztlich unterschriebenes Attest muss an Impftermin mitgebracht werden)


Informationen zur Covid-19-Impfung

Alle bisherigen aufgeschalteten Impf-Termine sind derzeit bereits vergeben. Sobald wieder neue Termine buchbar sind, ist die Anmeldung online sowie per Telefon möglich.

Im Kanton Basel-Landschaft sind Impfungen aktuell für Personen ab dem Alter von 75 Jahren sowie Erwachsene mit chronischen Krankheiten mit höchstem Risiko (gemäss BAG-Definition) vorgesehen. Sobald mehr Impfstoff vorhanden ist, werden weitere Personengruppen gemäss Priorisierung des Bundes berücksichtigt.

Alle bisherigen aufgeschalteten Impf-Termine sind derzeit bereits vergeben. Sobald wieder neue Termine buchbar sind, ist die Anmeldung online (www.bl.ch/impfen) sowie per Telefon (058 387 77 07) möglich. Anmeldungen per E-Mail oder per Post können nicht berücksichtigt werden.

Wann neue Impf-Termine freigeschaltet werden, wird 48 Stunden im Voraus auf www.bl.ch/impfen angekündigt. Dort können Sie sich auch für die E-Mail-Benachrichtigung anmelden, sodass Sie 48 Stunden im Voraus eine E-Mail erhalten.

Eine Anmeldung über Arztpraxen ist aufgrund der telefonischen Buchungsmöglichkeit nicht mehr vorgesehen.

Um die Kapazitäten für die kommenden Impftermine sicherzustellen, wurde ab 18. Januar 2021 zusätzlich zum Impfzentrum Feldreben in Muttenz das Impfzentrum in Lausen in Betrieb genommen.

Alle Informationen zur Corona-Impfung finden Sie auf der Website des Kantons Basel-Landschaft www.bl.ch/impfen.


Aktuelles Angebot der Offenen Jugendarbeit

Die Jugendarbeit Binningen-Bottmingen ist weiterhin für die Jugendlichen aus Binningen und Bottmingen da. Folgende Angebote stehen ab sofort zur Verfügung:

Offener Treff, Jugendhaus Binningen: Geöffnet am Mittwoch, 16.00 bis 20.30 Uhr / Freitag, 17.00 bis 21.30 Uhr / Samstag, 18.00 bis 22.30 Uhr (maximal 15 Jugendliche in Innenräumen und maximal 15 Jugendliche im Aussenraum des Jugendhauses). Den Jugendlichen stehen draussen Feuerschalen und heisser Tee oder Punsch zur Aufwärmung zur Verfügung.

Aufsuchende Jugendarbeit: Jeweils am Freitag ist die Offene Jugendarbeit bei der Sekundarschule Spiegelfeld zu finden.

Beratungen und Partizipationsprojekte: finden im kleinen Rahmen weiterhin statt (z. B. Räume umgestalten mit einzelnen Jugendlichen).

Vermietungen sind momentan gestoppt.

Offener Treff, Jugendhaus Bottmingen: Geöffnet am Donnerstag, 17.00 bis 21.00 Uhr, am Freitag können jeweils Partizipationsprojekte im kleinen Rahmen stattfinden.

Der Betrieb der Offenen Jugendarbeit Binningen-Bottmingen findet unter den durch das Schutzkonzept vorgegebenen Schutzmassnahmen statt.


Erweiterte Schutzmassnahmen an den Baselbieter Schulen

Aufgrund der steigenden Fallzahlen an den Primarschulen sowie der ersten bestätigten Ansteckung mit einer Mutation des neuen Coronavirus im Kanton Basel-Landschaft weitet der Regierungsrat die Maskenpflicht auf die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Primarklassen aus. Die Lehrpersonen aller Stufen können zudem künftig bei ihren Schulleitungen FFP2-Masken beziehen. Diese erweiterten Schutzmassnahmen treten am 20. Januar 2021 in Kraft.

Die pädagogischen, sozialen und psychologischen Nachteile von Fernunterricht für Kinder und Jugendliche – insbesondere für diejenigen, die zuhause aus diversen Gründen unvorteilhafte Lernbedingungen vorfinden – sind aufgrund der Erfahrungen mit der Schulschliessung im Frühjahr 2020 bekannt. Der Regierungsrat will deshalb am Präsenzunterricht auf allen Schulstufen festhalten, solange die epidemiologische Lage es zulässt. Bevor die Rückkehr zum Fernunterricht nötig wird, sollen alle weniger einschränkenden Massnahmen ausgeschöpft werden. Dazu gehört eine Ausweitung der Maskenpflicht.

Maskenpflicht ab 10 Jahren
Um dem Gesundheitsschutz aller Schulbeteiligten vor Ort unter den veränderten Umständen Rechnung zu tragen, führt der Regierungsrat ab dem 20. Januar 2021 eine Maskentragpflicht für Kinder ab 10 Jahren ein. Sie gilt auch für jüngere Kinder, die eine Mehrjahrgangsklasse zusammen mit Schülerinnen und Schülern der 5. bzw. 6. Primarklasse besuchen, sowie in der schul- und familienergänzenden Kinderbetreuung und den Kinder- und Jugendheimen. Die kantonale Covid-19-Verordnung sowie die davon betroffenen Schutz- und Organisationskonzepte werden entsprechend angepasst.

Die Masken werden den Schülerinnen und Schülern kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Kanton übernimmt die Kosten für eine erste Maskenlieferung an die Primarschulen ab Mittwoch, 20. Januar 2021. Für die weitere Finanzierung und Beschaffung sind die Gemeinden als Schulträger zuständig.

FFP2-Masken für Lehrpersonen
Der Teilstab Pandemie des Krisenstabs des Kantons Basel-Landschaft hat überdies beschlossen, die daran interessierten Lehrpersonen aller Stufen mit FFP2-Masken auszurüsten. Die ersten Lieferungen werden ebenfalls ab dem 20. Januar 2021 bei den Schulen eintreffen. Kostenübernahme und Maskenbeschaffung sind Sache der jeweiligen Schulträger.

Mit Blick auf die neu aufgetretene Virusvariante ist die Situation an den Schulen weiterhin genau zu beobachten. Bei Bedarf können rasch weitere Massnahmen beschlossen und umgesetzt werden.

> Zur Medienmitteilung


Gemeindeverwaltung: Terminabsprache erforderlich

Damit wir uns besser um Ihre Anliegen kümmern können, bitten wir Sie zu Ihrem eigenen Schutz, die Gemeindeverwaltung, die Bauabteilung, das Schulsekretariat und den Werkhof nach telefonischer Terminabsprache persönlich aufzusuchen.

Die Gemeindeverwaltung ist für Sie da und bietet Ihnen bis auf Weiteres alle Dienstleistungen an.

In allen Räumlichkeiten der Verwaltung gilt Maskenpflicht. Zudem dürfen sich im öffentlichen Bereich maximal 5 Personen aufhalten.

Damit wir uns besser um Ihre Anliegen kümmern können, bitten wir Sie zu Ihrem eigenen Schutz, die Gemeindeverwaltung, die Bauabteilung, das Schulsekretariat und den Werkhof nach telefonischer Terminabsprache persönlich aufzusuchen:

 
Einwohnerdienste 061 425 51 51
Sozialdienste 061 425 53 32
Steuern   061 425 52 64
Bauabteilung 061 425 53 02
Werkhof 061 421 38 52
Schulsekretariat    061 425 53 52

Wir stehen Ihnen zudem per Mail gerne zur Verfügung: info@binningen.bl.ch.

Viele Dienstleistungen sind in unserem Onlineschalter erhältlich.


Fürenand in Baselland - Sprachnachrichten zur Unterstützung der psychischen Gesundheit

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie schlagen vielen Menschen aufs Gemüt. Die bevorstehenden Festtage sind für manche eine zusätzliche Belastung in der angespannten Lage. Die Gesundheitsförderung BL lanciert deshalb eine Präventionskampagne, welche ein Aufruf zur Solidarität ist und somit zur Steigerung des Wohlbefindens beitragen soll.

«Trotz Abstand: Zunenander luege, mitenander rede, enander überrasche» ist die Botschaft, die via Sprachnachricht im ganzen Kanton verbreitet werden soll. Damit soll die Solidarität zwischen den Menschen angeregt und der Bevölkerung vermittelt werden, sich wenn nötig Hilfe zu holen – sei es im Privaten oder bei einer Fachperson: Fürenand in Baselland.

In Ergänzung zur Sprachnachricht haben wir eine Webseite aufgebaut, mit Tipps und Ideen für die gegenseitige Unterstützung und mit Kontaktdaten zu Fachstellen. Parallel dazu wird die Botschaft über die Festtage über verschiedene weitere Kanäle verbreitet.

Wir freuen uns, wenn du neben deinen geschäftlichen auch deine privaten Netzwerke nutzt, damit die Botschaft im ganzen Baselbiet bekannt wird – bei Jung und Alt, in Musik-, Sport-, Jugend- und Seniorenvereinen, in den kirchlichen Netzwerken, in den Schulen etc.

Tipp für die Weiterleitung der Sprachnachricht per WhatsApp:
Diesen Newsletter einfach auf dem Smartphone öffnen und dann die Sprachnachricht und das Baselbieter Herz über WhatsApp weiterleiten. Du findest die Dateien unter den folgenden Links: Baselbieter Herz & Sprachnachricht


Sport- und Freizeiteinrichtungen geschlossen

Vor dem Hintergrund, dass die Rahmenbestimmungen aufgrund neuer kantonaler und nationaler Bestimmungen in den nächsten Tagen mehrmals ändern können und wir für Klarheit sorgen wollen, halten wir an den Massnahmen vom 8. Dezember 2020 vorerst fest.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat am 8. Dezember 2020 die Corona-Verordnung angepasst und seine Massnahmen gegen Covid19 verschärft. Am 9. Dezember 2020 hat er diese Massnahme wieder zurückgezogen und auf mögliche nationale Massnahmen, die am 11. Dezember 2020 vom Bundesrat beschlossen werden, verwiesen. Zudem will der Regierungsrat allenfalls am 15. Dezember 2020 über weitere kantonale Massnahmen beschliessen.

Seitens der Gemeinde Binningen haben wir die vom Regierungsrat am 8. Dezember 2020 beschlossenen Bestimmungen übernommen und kommuniziert. Vor dem Hintergrund, dass die Rahmenbestimmungen aufgrund neuer kantonaler und nationaler Bestimmungen in den nächsten Tagen mehrmals ändern können und wir für Klarheit sorgen wollen, halten wir an den Massnahmen vom 8. Dezember 2020 vorerst fest:

  • Die Turnhallen bleiben für den Vereinssport geschlossen.
  • Das Hallenbad bleibt geschlossen.
  • Das Jugendhaus bleibt geschlossen.

Diese Massnahmen gelten mindestens bis zum 15. Dezember 2020. Über allfällige Anpassungen werden wir Sie an dieser Stelle informieren, sobald diese feststehen.

Besten Dank für Ihr Verständnis.


Auch bei leichten Symptomen sofort testen lassen

Im Kanton Basel-Landschaft ist die Anzahl an Neuinfektionen weiterhin auf hohem Niveau. Deshalb ruft der Kantonale Krisenstab die Bevölkerung dazu auf, sich auch bei leichten Symptomen sofort auf das Virus testen zu lassen. Neben den bereits bekannten Symptomen gilt dies unter anderem auch bei Kopfschmerzen, Schwäche oder allgemeinem Unwohlsein. Das Testen ist gratis. In der Abklärungs- und Teststation Muttenz besteht keine Wartezeit.

Die aktuellen Corona-Fallzahlen im Kanton Basel-Landschaft befinden sich weiterhin auf einem hohen Niveau. Umso wichtiger ist es, sich bereits bei leichten Symptomen einem COVID-19-Test zu unterziehen. Seitens Bund wurden die bestehenden Symptome um folgende erweitert: Kopfschmerzen, allgemeine Schwäche, Unwohlsein, Muskelschmerzen, Schnupfen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Bauchschmerzen und Hautausschläge.

Aufgrund der hohen Leistungsfähigkeit der Abklärungs- und Teststation (ATS) Feldreben in Muttenz bestehen keine Wartezeiten. Nach wie vor werden die Testkosten für Personen mit Symptomen von der öffentlichen Hand getragen.

Link Abklärungs- und Teststation


«Offener Brief» des Regierungsrats an die Bevölkerung des Kantons Basel-Landschaft

In einem «offenen Brief» wendet sich der Regierungsrat an die Bevölkerung des Kantons Basel-Landschaft und ruft auf, die Covid-Schutzmassnahmen konsequent einzuhalten. Nur so könne die Ausbreitung des Corona-Virus gebremst werden, ohne dass erneut einschneidende Massnahmen wie Betriebsschliessungen oder Versammlungsverbote verordnet werden müssen.

In einem «offenen Brief» wendet sich der Regierungsrat an die Bevölkerung des Kantons Basel-Landschaft und ruft auf, die Covid-Schutzmassnahmen konsequent einzuhalten. Nur so könne die Ausbreitung des Corona-Virus gebremst werden, ohne dass erneut einschneidende Massnahmen wie Betriebsschliessungen oder Versammlungsverbote verordnet werden müssen.

Im «offenen Brief» an die Baselbieterinnen und Baselbieter zeigt der Regierungsrat Verständnis, dass man sich nach bald neun Monaten mit der Covid-Pandemie wieder danach sehnt, zu einem «normalen» Leben vor Covid zurückzukehren. Das Virus fordere uns jedoch weiterhin heraus – angesichts der steigenden Infektionszahlen sogar wieder stärker.

Beitrag von allen ist nötig, um die Ausbreitung des Virus zu bremsen

Alle müssten deshalb weiterhin ihren Beitrag leisten, um die unkontrollierte Ausbreitung des Virus zu bremsen. Es sei jetzt wichtig, sich selbstkritisch einige Fragen zu stellen: «Sind wir zu nachlässig geworden? Fangen wir wieder an, uns die Hände zu schütteln? Uns ausserhalb der nächsten Familie zu umarmen und zu küssen? Vergessen wir, Abstand zu halten? Feiern wir wieder unbesorgt, ohne den immer noch nötigen Schutz einzuhalten? Und nehmen wir noch genügend Rücksicht auf Menschen aus Risikogruppen?»

«AHA»-Regeln einhalten

Der Regierungsrat ruft deshalb alle eindringlich auf, die so genannten «AHA»-Regeln (Abstand – Handhygiene – Alltagsmaske) konsequent einzuhalten:

  • Halten Sie mindestens 1.5 Meter Abstand. Wenn dies nicht möglich ist, tragen Sie freiwillig eine Schutzmaske.
  • Verzichten Sie weiterhin auf das Händeschütteln. Waschen Sie Ihre Hände regelmässig und desinfizieren Sie die Hände, wenn dies nicht möglich ist.
  • Verzichten Sie bis auf weiteres auch auf grössere Feiern und Partys.

In seinem Schreiben dankt der Regierungsrat allen Einwohnerinnen und Einwohnern des Baselbiets für die Mithilfe und die Solidarität.

Offener Brief des Regierungsrats [pdf]

Weitere Informationen: www.bl.ch/corona


Institutionen der Kinder- und Jugendförderung öffnen wieder

Am 27. Mai 2020 wurden an der Medienkonferenz vom Bund weitere Lockerungen bekanntgegeben. Aus diesem Grund können die Jugendarbeit, der Robispielplatz Daronga und auch das Familienzentrum ihre Angebote wieder einem breiteren Publikum öffnen.

Das Jugendhaus öffnet ab dem 10. Juni 2020 wieder jeweils mittwochs und freitags den Offenen Treff. Das Schutzkonzept wird angepasst, neu sind 30 Jugendliche gleichzeitig erlaubt. Die Aufsuchende Jugendarbeit wird aus diesem Grund ein letztes Mal am Freitag, 5. Juni 2020 unterwegs sein.

Der Robispielplatz Daronga öffnet seine Tore ab Samstag, 30. Mai 2020 wieder für max. 30 Kinder pro Öffnungstag. Ihre Öffnungszeiten sind wieder die gleichen wie vor der Corona-Zeit (genauere Informationen: www.robi-binningen.ch > Öffnungszeiten).

Im Familienzentrum öffnet ab 8. Juni 2020 der Offene Treffpunkt seine Angebote in der Kaffeestube im Parterre. Die Öffnungszeiten bleiben gleich wie bisher, mehr Infos finden Sie auf www.offener-treffpunkt.ch. Ausserdem starten auch die Angebote Interkulturelle Eltern-Kind-Gruppe, das Eltern-Kind-Turnen, die English Playgroup, die arabische Spielgruppe sowie der Sprachtreff für Frauen (Rotes Kreuz BL) wieder.


Schrittweise Öffnung der Sport- und Freizeitanlagen

8. Mai 2020

Der Bundesrat hat in der COVID-19-Verordnung 2 das Vorgehen für die schrittweise Wiederaufnahme der Trainings- und Bewegungsaktivitäten von Sportorganisationen unter Einhaltung der gesundheitlichen/epidemiologischen Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit festgelegt.

Die Sportvereine werden durch die Gemeinde entsprechend informiert.

Gestützt auf die eidgenössischen und kantonalen Vorgaben hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 5. Mai 2020 eine gestaffelte Wiederöffnung der gemeindeeigenen Anlagen beschlossen:

  • Ab Montag, 11. Mai 2020 sind sämtliche Schulsportanlagen (Dorf, Meiriacker, Mühlematt, Neusatz) ausschliesslich für den Schulsport wieder geöffnet.
  • Ab Montag, 25. Mai 2020 sind die Turnhallen der Schulanlagen sowie sämtliche Sportplätze (Amerikanerstrasse, Drissel, Holeeholz und Spiegelfeld) für die Vereins- und Freizeitnutzung wieder geöffnet. Es stehen dabei bis auf Weiteres jedoch keine zusätzlichen Räume (Garderoben, Duschen, Aula etc.) für eine Drittnutzung durch Vereine zur Verfügung.
  • Voraussichtlich ab Montag, 8. Juni 2020 wird das Hallenbad Spiegelfeld inkl. Sauna & Fitness wieder geöffnet.

Ferner stehen der Bevölkerung ab dem 11. Mai 2020 auch wieder die Finnenbahn, der Vita-Parcours und die Boccia-Anlage zur Verfügung.

Für die Vereins- und Freizeitnutzung geschlossen bleiben hingegen bis auf Weiteres die Grillstellen, die Beachsportanlagen (Beach-Volleyball Spiegelfeld) und die Streetsoccer-Anlage Neusatz.

Bis auf Weiteres gilt auf den Spielplätzen die Vorgabe, dass Menschenansammlungen zu vermeiden sind: Wir rufen die Bevölkerung auf, Abstand zu wahren, damit diese Einrichtungen offen bleiben können.


Hallenbad Spiegelfeld öffnet am 8. Juni

Nachdem der Bundesrat am 27. Mai 2020 die Lockerung der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus beschlossen hat, nimmt das Hallenbad Spiegelfeld am Montag, 8. Juni 2020 wieder seinen Betrieb auf.

Ab 8. Juni 2020 gelten wieder die regulären Öffnungszeiten. Aufgrund der bundesrätlichen Vorgaben ist die maximale Anzahl zulässiger Besucher jedoch vorerst noch stark reduziert. Wir bitten alle Benutzerinnen und Benutzer um Verständnis, sollte es beim Einlass deshalb zu Wartezeiten kommen.

Auch der Sauna/Fitness-Bereich öffnet ab dem 8. Juni 20 wieder seine Türen. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten ist hier jedoch eine telefonische Voranmeldung dringend zu empfehlen. Die Nutzungsdauer ist pro Einlass auf maximal 1,5 Stunden limitiert. Reservationen können unter der Telefonnummer 061 426 54 50 zu den Öffnungszeiten des Hallenbades entgegengenommen werden.


Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Gemeinde Binningen

8. Mai 2020

Reservationen für öffentliche und private Anlässe im Zeitraum nach dem 8. Juni 2020 bleiben vorerst bestehen und werden durch die Verwaltung nicht storniert. Demgegenüber wurden und werden alle Reservationen bis zum 8. Juni 2020 durch die Verwaltung storniert. Die Verwaltung weist jedoch grundsätzlich darauf hin, dass für Veranstaltungen, welche vom Bundesrat als nicht durchführbar taxiert werden, der Raum nicht zur Verfügung gestellt werden darf. Die Verantwortung für die Konsequenzen bei einer Nicht-Absage durch den Veranstalter muss demnach an den Veranstalter delegiert werden.

Grundsätzlich verbietet die Covid 2- Verordnung die Durchführung von Versammlungen und Veranstaltungen. Art. 7 sieht dabei vor, dass Ausnahmen bewilligt werden können. Ausnahmeanträge mit einem entsprechenden Schutzkonzept sind an den Kantonalen Krisenstab zu richten. Für Reservationen für Veranstaltungen in Räumlichkeiten und Liegenschaften der Gemeinde Binningen bis zum 8. Juni 2020 ist eine Bewilligung des Kantonalen Krisenstabs beizulegen.


Solidarität: Härtefall-Pakete der Gemeinde für Binningen

Der Gemeinderat hat die Kriterien und das Vorgehen für die Sofort-Unterstützungen aus den Härtefall-Paketen für das Binninger Gewerbe beschlossen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Gemeinderat hat die Kriterien und das Vorgehen für die Sofort-Unterstützungen aus den Härtefall-Paketen für Binninger Privatpersonen beschlossen. Weitere Informationen finden Sie hier.


«s Baselbiet schaffts»

Eine Idee der Wirtschaftskammer Baselland, um den lokalen KMU durch die Corona-Krise zu helfen.


Bundesrat verbietet Ansammlungen von mehr als fünf Personen

Der Bundesrat verstärkt die Massnahmen zum Abstandhalten. Er verbietet Ansammlungen von mehr als fünf Personen. Wer sich nicht daran hält, kann gebüsst werden.

Der Bundesrat verstärkt die Massnahmen zum Abstandhalten, um eine Überlastung der Spitäler mit schweren Fällen von Coronavirus-Erkankungen zu verhindern. An seiner Sitzung vom 20. März 2020 hat er beschlossen, Ansammlungen von mehr als fünf Personen zu verbieten. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Ordnungsbusse rechnen. Siehe Link


Gestützt auf die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus des Bundes vom 16. März 2020:

Die Gemeinde Binningen schliesst sämtliche öffentlichen Sportplätze.

Zudem gilt für Anlagen, Plätze und Begegnungszonen innerhalb der Gemeinde Binningen: Menschenansammlungen sind zu vermeiden.

  • Die Gemeindepolizei und die eingesetzten Sicherheitsdienste sind angehalten, Menschenansammlungen aufzulösen.
  • Bei Missachtung droht eine Wegweisung sowie Platzverweis.
  • Bei Widerhandlungen des Vollzugsauftrags des Bundes wird Anzeige erstattet.

Seien Sie solidarisch gegenüber Ihren Mitmenschen und bei der Einhaltung der Massnahmen.

Der Gemeinderat


Keine Gemeindewahlen und -abstimmungen im Mai und Juni

Der Regierungsrat Basel-Landschaft hat am 19. März 2020 beschlossen, dass die Gemeindewahlen vom 17. Mai 2020 und die im Juni stattfindenden Nachwahlen sowie allfällige Sachabstimmungen auf Gemeindeebene nicht durchgeführt werden.

Der Bundesrat hat am 18. März 2020 beschlossen, auf die Durchführung der angeordneten eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 zu verzichten. Dies und die mit der Ausbreitung des Coronavirus einhergehenden behördlichen Massnahmen haben auch Auswirkungen auf die politischen Rechte – insbesondere auf die im Kanton Basel-Landschaft angesetzten Gemeindewahlen und Abstimmungen. Weitere Informationen finden Sie hier.


Der richtige Umgang mit Kehricht und Wertstoffen

Der Bund spricht Empfehlungen für die Kehrichtentsorgung in ausserordentlicher Lage aus. > weitere Informationen [pdf]


Folgen der COVID 19 - Pandemie für den Friedhof Binningen

Der COVID-19 Verordnung 2 vom 16. März 2020 des Bundes folgend, sehen wir bis auf Weiteres folgende Massnahmen für den Friedhof Binningen vor:

Info-Schreiben


Coronavirus: Fragen der Vereine

Viele Vereine haben sich auf der Gemeinde erkundigt, wie mit den bereits anberaumten jährlichen Generalversammlungen verfahren werden soll.

Gerne verweisen wir dazu auf die Antworten im Leitfaden der «Fachstelle für Vereine» [pdf].


Coronavirus: ambulante Abklärungsstationen

Information des kantonalen Krisenstabs

Personen ab 16 Jahren mit einer möglichen Coronavirus-lnfektion werden ab 18. März 2020 nur noch in zwei kantonalen ambulanten Abklärungsstationen untersucht.

Falls Sie ärztliche Behandlung aufgrund von

  • Husten
  • Atemnot
  • und/oder Fieber (höher als 38°C)

benötigen, begeben Sie sich mit Krankenkassenausweis oder Pass/ID in eine der beiden Abklärungsstationen:

  • Münchenstein, Kuspo, Loogstrasse 2 (geöffnet 8 bis 20 Uhr)
  • Lausen, Mehrzweckhalle Stutz, Stutzstrasse 1 (geöffnet rund um die Uhr)

Für weitere Informationen beachten Sie bitte folgendes Merkblatt [pdf].


Coronavirus: alle Sport- und Freizeiteinrichtungen geschlossen

Ab sofort und bis auf Weiteres bleiben alle Sport- und Freizeiteinrichtungen der Gemeinde Binningen geschlossen.

Der Regierungsrat hat am 15. März 2020 weitgehende Massnahmen beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die Umsetzung hat zur Folge, dass ab sofort und bis auf Weiteres alle Sport- und Freizeiteinrichtungen der Gemeinde Binningen geschlossen bleiben.

Unser aller Ziel ist es, weitere Ansteckungen möglichst zu vermeiden und die Risiken für ältere und vorbelastete Menschen so weit als möglich zu senken.

Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre geschätzte Mithilfe. Bleiben Sie gesund!


Schliessung der Gemeindebibliothek Binningen

Die GGG Stadtbibliotheken Basel (inkl. Gemeinde- und Schulbibliothek Binningen) bleiben vom 14. März bis 19. April 2020 geschlossen. Alle Veranstaltungen für diesen Zeitraum sind abgesagt.

Aufgrund der aktuellen Lage bleiben auch die GGG Stadtbibliotheken Basel vom 14. März 2020 bis 19. April 2020 geschlossen. Alle Veranstaltungen für diesen Zeitraum sind abgesagt. Die Rückgabekästen werden weiterhin geleert. Die Ausleihfristen für alle physischen Medien werden automatisch bis am 20. April verlängert.

Stöbern Sie in der Digitalen Bibliothek und entdecken Sie über 30 000 E-Books, Hörbücher, Zeitungen und Zeitschriften. Zur weiteren Lage informieren wir Sie hier, auf Social Media und über Aushänge in den Bibliotheken.


Coronavirus – Informationen zum Musikschulbetrieb

16. März 2020

Der Bundesrat hat entschieden, dass vom 16. März 2020 bis am 4. April 2020 alle Präsenzveranstaltungen an Schulen, Hochschulen und Ausbildungsstätten untersagt sind. Davon betroffen ist auch die Musikschule.

Die Lehrpersonen der Musikschule Binningen-Bottmingen stehen den Schülerinnen und Schülern weiterhin während ihrer Unterrichtszeit zur Verfügung und sind bemüht, ihnen mit Hilfe alternativer Lehr- und Lernmethoden (E-Learning) Fernunterricht zu erteilen. 

Weitere Informationen der Schulleitung Musikschule Binningen-Bottmingen finden Sie hier.


Regierungsrat beschliesst weitergehende Massnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen

Um die Ausbreitung des Coronavirus im Kanton Basel-Landschaft einzudämmen und um die Bevölkerung und die Gesundheitsversorgung zu schützen, beschliesst der Regierungsrat die Ausrufung einer Notlage.

Siehe dazu die Informationen des Regierungsrats.


Coronavirus: Informationen der Schulleitung Kindergarten und Primarschule Binningen

Die Primarstufe Binningen sowie die angeschlossene Betreuung (Mittagstisch und am Nachmittag) bleiben bis 4. April 2020 geschlossen.

Weitere Informationen der Schulleitung Kindergarten und Primarschule finden Sie hier.