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Abstimmungs-/Wahltermine

Termine

14. Juni 2026 Abstimmung
27. September 2026 Abstimmung
29. November 2026 Abstimmung

Abstimmungen und Wahlen vom 14. Juni 2026

Am Sonntag, 14. Juni 2026, finden folgende Abstimmungen und Wahlen statt:

Eidgenössische Abstimmungen

  1. Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»;
  2. Änderung vom 26. September 2025 des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG);

Kantonale Abstimmungen und Wahlen

  1. Formulierte Verfassungsinitiative «Für gute und stabile Beziehungen der Schweiz mit der Europäischen Union und den Nachbarländern (Zämme in Europa)»;
  2. Formulierte Gesetzesinitiative «Energiepolitik nur mit der Bevölkerung»;
  3. Neue Ortsdurchfahrt Birsfelden, Umgestaltung der Haupt- und Rheinfelderstrasse, Ausgabenbewilligung für die Realisierung;
  4. Ersatzwahl eines Mitgliedes des Regierungsrates;

Kommunale Abstimmung

  1. Quartierplanung Spiesshöfli (→ Abstimmungsinformationen [pdf, 369 KB]).

Gesetzliche Bestimmungen über die Stimmabgabe

1. Persönliche Stimmabgabe

Der oder die Stimmberechtigte gibt seinen Stimmrechtsausweis (Einlagekarte) dem Wahlbüro ab, lässt die Stimmzettel durch das Wahlbüro abstempeln und wirft sie in die Urne ein.

2. Briefliche Stimmabgabe

  1. Stimmrechtsausweis auf der Vorderseite im vorgesehenen Feld persönlich unterschreiben.
  2. Legen Sie den ausgefüllten Stimm-/Wahlzettel mit dem Stimmrechtsausweis in den Briefumschlag. Wird der Stimmzettel nicht in ein verschlossenes Kuvert gelegt, so führt dies nicht zur Ungültigkeit der brieflich abgegebenen Stimme.

Zustellung, Fristen: Werfen Sie das geschlossene Kuvert in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung oder geben Sie es unfrankiert bei der Schweizerischen Poststelle vier bis fünf Werktage vor dem Abstimmungs- und Wahldatum auf, damit ein rechtzeitiges Eintreffen im Wahlbüro gewährleistet ist. Das Stimmrecht-Kuvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden. Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig, sobald die Stimmberechtigten im Besitze der Stimm- bzw. Wahlunterlagen sind. Das Stimmrecht-Kuvert muss bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs-/Wahlsonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.

Behandlung der brieflichen Stimmabgabe: Der Präsident des Wahlbüros ist dafür verantwortlich, dass das Stimmgeheimnis gewahrt bleibt.

3. Allgemeine Hinweise

Wer Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert, oder wer derartige Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft (Art. 282 bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches).

Das Abstimmungsmaterial wird den Stimmberechtigten bis spätestens 23. Mai 2026 zugestellt. Wer nicht in den Besitz des Abstimmungsmaterials gelangt ist, kann dieses bis Dienstag 9. Juni 2026, 16.00 Uhr, auf der Gemeindeverwaltung (Einwohnerdienste) verlangen.

Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag: 8.00 bis 11.30 Uhr/14.00 bis 17.00 Uhr; Donnerstag: 9.30 bis 11.30 Uhr/13.30 bis 18.00 Uhr; Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.30 bis 11.30 Uhr/14.00 bis 16.00 Uhr

Ausserhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung.

Öffnungszeiten Wahllokal

Sonntag, 14. Juni 2026, 9.00 bis 11.00 Uhr

Abstimmungshilfen

VoteInfo – App für Abstimmungen

Die App «VoteInfo» der Bundeskanzlei bietet einen mobilen Zugang zu den offiziellen Informationen über eidgenössische und kantonale Abstimmungen. Neben den Abstimmungserläuterungen des Bundesrats enthält die App auch die Erklärvideos der Bundeskanzlei zu den eidgenössischen Vorlagen. Am Abstimmungssonntag sind ab 12 Uhr die laufend aktualisierten Zwischenergebnisse abrufbar. Auf Wunsch informiert die App zudem per Push-Nachricht über die amtlichen Schlussresultate. Die App ist kostenlos im Google Play Store und im App Store erhältlich.

Erklärvideos der Landeskanzlei

Hier finden Sie die Videos zu den kantonalen Abstimmungen und Wahlen: www.bl.ch/Abstimmungs- und Wahlvideos