Termine
| 19. April 2026 | Nachwahl Ersatz Gemeinderat |
| 14. Juni 2026 | Abstimmung |
| 27. September 2026 | Abstimmung |
| 29. November 2026 | Abstimmung |
Wahlen vom 19. April 2026
Am Sonntag, 19. April 2026, findet folgende Wahl statt:
1. Zweiter Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028.
Gesetzliche Bestimmungen über die Stimmabgabe
1. Persönliche Stimmabgabe
Der oder die Stimmberechtigte gibt seinen Stimmrechtsausweis (Einlagekarte) dem Wahlbüro ab, lässt die Stimmzettel durch das Wahlbüro abstempeln und wirft sie in die Urne ein.
2. Briefliche Stimmabgabe
- Stimmrechtsausweis auf der Vorderseite im vorgesehenen Feld persönlich unterschreiben.
- Legen Sie den ausgefüllten Stimm-/Wahlzettel mit dem Stimmrechtsausweis in den Briefumschlag. Wird der Stimmzettel nicht in ein verschlossenes Kuvert gelegt, so führt dies nicht zur Ungültigkeit der brieflich abgegebenen Stimme.
Zustellung, Fristen: Werfen Sie das geschlossene Kuvert in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung oder geben Sie es unfrankiert bei der Schweizerischen Poststelle vier bis fünf Werktage vor dem Abstimmungs- und Wahldatum auf, damit ein rechtzeitiges Eintreffen im Wahlbüro gewährleistet ist. Das Stimmrecht-Kuvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden. Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig, sobald die Stimmberechtigten im Besitze der Stimm- bzw. Wahlunterlagen sind. Das Stimmrecht-Kuvert muss bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs-/Wahlsonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.
Behandlung der brieflichen Stimmabgabe: Der Präsident des Wahlbüros ist dafür verantwortlich, dass das Stimmgeheimnis gewahrt bleibt.
3. Allgemeine Hinweise
Wer Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert, oder wer derartige Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft (Art. 282 bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches).
Das Wahlmaterial wird den Stimmberechtigten bis spätestens 28. März 2026 zugestellt. Wer nicht in den Besitz des Abstimmungsmaterials gelangt ist, kann dieses bis Dienstag 14. April 2026, 16.00 Uhr, auf der Gemeindeverwaltung (Einwohnerdienste) verlangen.
Öffnungszeiten der Verwaltung
Montag: 8.00 bis 11.30 Uhr/14.00 bis 17.00 Uhr; Donnerstag: 9.30 bis 11.30 Uhr/13.30 bis 18.00 Uhr; Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.30 bis 11.30 Uhr/14.00 bis 16.00 Uhr
Ausserhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung.
Öffnungszeiten Wahllokal
Sonntag, 19. April 2026, 9.00 bis 11.00 Uhr
Erklärvideos der Landeskanzlei
Hier finden Sie die Videos zu den kantonalen Abstimmungen und Wahlen: www.bl.ch/Abstimmungs- und Wahlvideos