Wohnungsabnahme
Die Gemeinde bietet Privatpersonen gegen eine Gebühr gemäss Gebührenordnung die Möglichkeit, eine unabhängige Fachperson für eine Wohnungsabnahme aufbieten zu können. Das dabei erstellte Protokoll ist eine neutrale Zustandsaufnahme, enthält aber keine Schuldzuweisungen oder Anordnungen.
Zuständige Abteilung: Hochbau und Ortsplanung
Fragen und Auskünfte | |
Burckhardt Immobilien AG, Basel Noemi Buchser |
061 338 35 37 direkt
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