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Wohnungsabnahme

Die Gemeinde bietet Privatpersonen gegen eine Gebühr gemäss Gebührenordnung die Möglichkeit, eine unabhängige Fachperson für eine Wohnungsabnahme aufbieten zu können. Das dabei erstellte Protokoll ist eine neutrale Zustandsaufnahme, enthält aber keine Schuldzuweisungen oder Anordnungen.

Zuständige Abteilung: Hochbau und Ortsplanung

Fragen und Auskünfte  
Burckhardt Immobilien AG, Basel
Noemi Buchser

061 338 35 37 direkt
061 338 35 35 Zentrale