Abmelden aus der Gemeinde
Wir wünschen Ihnen alles Gute am neuen Wohnort. Die Abmeldung erfolgt analog der Anmeldung persönlich an einem Schalter der Einwohnerdienste. Bei einer Abmeldung ins Ausland ist frühzeitig mit der Abteilung Steuern Kontakt aufzunehmen. Meldepflichtigen Angehörigen der Armee/des Zivilschutzes wird empfohlen, sich vor einem Auslandurlaub beim Kreiskommando zu informieren. Die Abmeldung ist frühestens 14 Tage vor dem Wegzugstermin möglich.
Neu kann die Abmeldung je nach Situation auch online vorgenommen werden. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf dem Onlineportal eUmzugCH.
Mitzubringen sind:
Für Schweizerinnen und Schweizer
- Identitätsausweis oder Pass
- Zivilschutzmaterial ist an die zuständige Zivilschutzstelle zu retournieren.
Für Ausländerinnen und Ausländer
- Ausländerausweis + Pass oder Identitätsausweis
Information für Hundebesitzer: Seit dem 1. Januar 2016 müssen die Einwohnerdienste Adressänderungen von Hundehaltern im AMICUS (ehemals ANIS) direkt vornehmen. Wir bitten deshalb Hundebesitzer dies am Schalter explizit zu erwähnen. Vielen Dank.
Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Einwohnerdienste telefonisch unter 061 425 52 55 oder via E-Mail unter ed@binningen.bl.ch zur Verfügung.