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Anmelden in Binningen

Herzlich willkommen in Binningen! 

Es gibt zwei Möglichkeiten sich anzumelden:

  • Persönliche Ab- und Anmeldung
    Sie melden sich persönlich in Ihrer letzten Wohngemeinde ab und der neuen Gemeinde an. Alle nötigen Unterlagen für die Anmeldung an den Schaltern der Einwohnerdienste finden Sie weiter unten aufgelistet. Die Abmeldung muss zwingend vor der Anmeldung gemacht worden sein.
  • Ab- und Anmeldung via eUmzug Schweiz
    Sie nehmen die Ab- und Anmeldung online über das Portal eUmzug vor. Die Online-Ummeldung ist nicht in allen Fällen möglich. Sie finden direkt auf der entsprechenden Website mehr Informationen dazu. Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit für den eUmzug nur besteht, wenn die Abmeldung noch nicht vorgenommen wurde.

Die Anmeldung in Binningen ist frühestens 14 Tage vor dem Umzugstermin möglich. Die Anmeldung ist gratis. Sollten Sie eine Anmeldebescheinigung wünschen, kostet diese 10 Franken.

Formulare und Merkblätter


Übersicht

 

Anmeldung von minderjährigen Kindern

Sind die Eltern getrennt, geschieden oder nicht verheiratet, benötigen wir für die Anmeldung von minderjährigen Kindern eine Bestätigung, dass das Kind respektive die Kinder angemeldet werden dürfen.

Formular Adressänderung von Kindern für Elternteile mit alleinigem Sorgerecht [pdf]
Formular Adressänderung von Kindern für Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht [pdf]

Anmeldung von Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger (Einzelpersonen und Familien)

Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Abmeldebescheinigung(en) der vorherigen Wohngemeinde
  • Ausweis(e)
  • Mietvertrag, Untermietvertrag oder Bestätigung Wohnverhältnis (siehe Formulare)
    Liegenschaftsbesitzer/in: Eigentumsnachweis (z.B. Katasterauszug, Grundbucheintrag oder Kaufvertrag)
  • Krankenversicherungsnachweis (z.B. Versicherungskarte oder aktuelle Versicherungspolice)
  • Bei Zuzug aus dem Ausland: amtliches Dokument, das Auskunft über den Zivilstand gibt (z.B. Heimatschein, Personenstandsausweis, Heiratsurkunde, Familienausweis, Gerichtsurteil oder Ähnliches)

Erwachsene Kinder, die im gleichen Haushalt leben wie die Eltern, gelten als Einzelpersonen und benötigen eine separate Wegzugsmeldung. Ausserdem wird in diesem Fall auch die Bestätigung Wohnverhältnis (siehe Formulare) benötigt.

Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern

Zuzug innerhalb des Kantons (für EU/EFTA- und Drittstaatsangehörige)

Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Abmeldebescheinigung der vorherigen Wohngemeinde
  • Bewilligung/Ausländerausweis
  • Pass oder Personalausweis
  • Nachweis über den Zivilstand (Heiratsurkunde, Gerichtsurteil, o. Ä.)
  • Mietvertrag, Untermietvertrag oder Bestätigung Wohnverhältnis (siehe Formulare)
    Liegenschaftsbesitzer/in: Eigentumsnachweis (z.B. Katasterauszug, Grundbucheintrag oder Kaufvertrag)
  • Krankenversicherungsnachweis (z.B. Versicherungskarte oder aktuelle Versicherungspolice)

Zuzug von einem anderen Kanton (für EU/EFTA-Angehörige)

Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Abmeldebescheinigung der vorherigen Wohngemeinde
  • Bewilligung/Ausländerausweis
  • Pass oder Personalausweis
  • Nachweis über den Zivilstand (Heiratsurkunde, Gerichtsurteil, o. Ä.)
  • Mietvertrag, Untermietvertrag oder Bestätigung Wohnverhältnis (siehe Formulare)
    Liegenschaftsbesitzer/in: Eigentumsnachweis (z.B. Katasterauszug, Grundbucheintrag oder Kaufvertrag)
  • Krankenversicherungsnachweis (z.B. Versicherungskarte oder aktuelle Versicherungspolice)

Zuzug von einem anderen Kanton (für Drittstaats-Angehörige)

Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Abmeldebescheinigung der vorherigen Wohngemeinde
  • Bewilligung/Ausländerausweis
  • Pass oder Personalausweis
  • Nachweis über den Zivilstand (Heiratsurkunde, Gerichtsurteil, o. Ä.)
  • Mietvertrag, Untermietvertrag oder Bestätigung Wohnverhältnis (siehe Formulare)
    Liegenschaftsbesitzer/in: Eigentumsnachweis (z.B. Katasterauszug, Grundbucheintrag oder Kaufvertrag)
  • Krankenversicherungsnachweis (z.B. Versicherungskarte oder aktuelle Versicherungspolice)
  • Fragebogen Deutsch [pdf] oder Fragebogen Englisch [pdf]
  • Arbeitsvertrag
  • Kopie der Kantonswechsel-Bewilligung oder ausgefülltes Gesuchsformular für Kantonswechsel [pdf] mit den entsprechenden Unterlagen.

Verfahren/Ablauf bei einem Zuzug aus dem Ausland

Ausländerinnen und Ausländer müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise bei den Schaltern der Einwohnerdienste anmelden, sofern sie für mehr als drei Monate einreisen. Folgendes Verfahren kommt dabei zur Anwendung:

  • Die Anmeldung ist erst nach der tatsächlich erfolgten Einreise vorzunehmen.
  • Die Einwohnerkontrolle füllt das Anmeldeformular aufgrund der Angaben der vorsprechenden Person aus.
  • Das Anmeldeformular wird mit den notwendigen Beilagen an das Amt für Migration gesandt.
  • Das Amt für Migration prüft das Gesuch (Dauer aktuell zwei bis sechs Monate) und lädt die Person zur Aufnahme der biometrischen Daten und zu einem Erstinformationsgespräch beim Amt für Migration ein.

Benötigte Unterlagen beim Zuzug aus dem Ausland

EU-Bürger/in mit Erwerbstätigkeit

Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Fragebogen Deutsch [pdf] oder Fragebogen Englisch [pdf]
  • Pass oder Personalausweis
  • Abmeldebescheinigung der vorherigen Wohngemeinde im Ausland
  • Kopie des Arbeitsvertrages oder eine Arbeitsbestätigung
  • Mietvertrag, Untermietvertrag oder Bestätigung Wohnverhältnis (siehe Formulare)
    Liegenschaftsbesitzer: Eigentumsnachweis (z.B. Katasterauszug, Grundbucheintrag oder Kaufvertrag)
  • Nachweis über den Zivilstand (Heiratsurkunde, Gerichtsurteil, o. Ä.)
  • Krankenversicherungsnachweis innert drei Monaten nachzureichen (z.B. Versicherungskarte oder aktuelle Versicherungspolice)

EU-Bürger/in zur Stellensuche nach Ablauf von 3 Monaten

Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Fragebogen Deutsch [pdf] oder Fragebogen Englisch [pdf]
  • Pass oder Personalausweis
  • Abmeldebescheinigung der vorherigen Wohngemeinde im Ausland
  • Nachweis über die finanziellen Mittel (z.B. Kontoauszüge)
  • Mietvertrag, Untermietvertrag oder Bestätigung Wohnverhältnis (siehe Formulare)
    Liegenschaftsbesitzer: Eigentumsnachweis (z.B. Katasterauszug, Grundbucheintrag oder Kaufvertrag)
  • Nachweis über den Zivilstand (Heiratsurkunde, Gerichtsurteil, o. Ä.)
  • Krankenversicherungsnachweis innert drei Monaten nachzureichen (z.B. Versicherungskarte oder aktuelle Versicherungspolice)

Drittstaatsangehörige mit Ermächtigung zur Visumserteilung oder Zusicherung

Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Fragebogen Deutsch [pdf] oder Fragebogen Englisch [pdf]
  • Pass oder Personalausweis
  • Abmeldebescheinigung der vorherigen Wohngemeinde im Ausland
  • Kopie der Ermächtigung zur Visumserteilung oder Aufforderung vom Amt für Migration zur Anmeldung
  • Kopie des Arbeitsvertrages oder eine Arbeitsbestätigung
  • Mietvertrag, Untermietvertrag oder Bestätigung Wohnverhältnis (siehe Formulare)
    Liegenschaftsbesitzer: Eigentumsnachweis (z.B. Katasterauszug, Grundbucheintrag oder Kaufvertrag)
  • Nachweis über den Zivilstand (Heiratsurkunde, Gerichtsurteil, o. Ä.)
  • Krankenversicherungsnachweis innert drei Monaten nachzureichen (z.B. Versicherungskarte oder aktuelle Versicherungspolice)
  • Minderjährige Kinder: Geburtsurkunde

Formulare


Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Einwohnerdienste telefonisch unter 061 425 52 55 oder via E-Mail unter ed@binningen.bl.ch zur Verfügung.