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Anlässe auf öffentlichem Areal (Bewilligung)

Veranstaltungen wie Quartierfeste, Umzüge, Sportveranstaltungen usw. auf öffentlichem Grund mit Auswirkungen auf die Umgebung sowie damit zusammenhängende verkehrspolizeiliche Massnahmen sind bewilligungspflichtig. Gesuche müssen frühzeitig (spätestens sechs Arbeitswochen vor dem Anlass) schriftlich gestellt werden. Die Bewilligung ist am Anlass auf Verlangen der Kontroll- und/oder Vollzugsbehörde vorzuweisen.

Für Vorgespräche stehen Ihnen die Fachabteilungen gerne zur Verfügung.

Beachten Sie auch das Merkblatt für Veranstaltungen

Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste oder zuständige Fachabteilung gemäss Gesuch um Bewilligung für Anlässe auf öffentlichem Areal

Fragen und Auskünfte Telefon
Einwohnerdienste 061 425 52 55