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Grün- und Bioabfuhr

Bis zu einem Drittel des Kehrichtsackinhalts besteht aus Grün- und Bioabfällen wie Rüst- und Speiseresten. Diese landen in der Kehrichtverwertungsanlage und werden verbrannt – obwohl sie wiederverwertet werden könnten. Deshalb bietet die Gemeinde Binningen eine Haus-zu-Haus-Sammlung für Grün- und Bioabfälle an.

Die Grün- und Bioabfuhr entlastet den Kehrichtsack, ist kostengünstiger als die Entsorgung über den Hauskehricht und ökologisch sinnvoll. In der Biopower-Anlage in Pratteln werden aus den gesammelten Abfällen wertvolle Recyclingprodukte wie Kompost und Flüssignährstoffe hergestellt sowie Biogas produziert.

Grün- und Bioabfälle aller Art – also Gartenabfälle sowie Küchenreste inklusive Rüst- und Speisereste – können am Sammeltag in den normierten Containern bereitgestellt werden. Die Sammlung erfolgt von März bis November wöchentlich, von Dezember bis Februar alle zwei Wochen, jeweils am Montag. Bei geringen Mengen können Container in grösseren Abständen bereitgestellt oder gemeinsam mit Nachbarinnen und Nachbarn genutzt werden.

Als Alternative zur Grün- und Bioabfuhr können Sie auf Ihrem Grundstück kompostieren, die beiden öffentlichen Kompostplätze (→ Kompostberatung), die Bioklappe (→ Bioklappe) oder den Häckseldienst (→ Häckseldienst) nutzen.

Gebührenmarken

Ab dem 1. Januar 2026 ist die Grün- und Bioabfuhr in Binningen kostenpflichtig – gemäss Beschluss des Einwohnerrats vom 27. Januar 2025. Gebührenmarken sind ab Mitte Dezember 2025 im Onlineschalter und bei den Verkaufsstellen erhältlich. 

Onlineschalter

Im Onlineschalter können Sie die Gebührenmarken ganz einfach bestellen und mit den üblichen bargeldlosen Zahlungsinstrumenten bezahlen. Die Gebührenmarken werden Ihnen daraufhin per Post zugesendet.

Verkaufsstellen

  • Kronen Rotpunkt Apotheke, Oberwilerstrasse 2, 4102 Binningen
  • St. Margarethen-Apotheke, Hauptstrasse 46, 4102 Binningen
  • Coop Supermarkt Binningen, Hauptstrasse 90, 4102 Binningen
  • Coop Supermarkt Bottmingen, Baslerstrasse 43, 4103 Bottmingen
  • Coop Supermarkt Neuweilerplatz, Holeestrasse 159, 4054 Basel
  • Gemeindeverwaltung Binningen, Curt Goetz-Strasse 1, 4102 Binningen
  • Bauabteilungen Binningen, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen
  • Migros Supermarkt Binningen Zentrum, Hauptstrasse 71, 4102 Binningen*
  • Migros Supermarkt Gorenmatt, Gorenmattstrasse 17, 4102 Binningen*
  • Migros Supermarkt Basel Neuweiler, Neuweilerplatz 7, 4054 Basel*

* keine Gebührenmarken für den Container 770-Liter erhältlich

Folgende Gebührenmarken sind erhältlich:

Containergrösse Jahresvignette Einzelmarken (5-er Bogen)
80-Liter CHF   50.00 CHF   15.00 (à  CHF 3.00)
140-Liter CHF   80.00 CHF   25.00 (à CHF 5.00)
240-Liter CHF 140.00 CHF   40.00 (à CHF 8.00)
770-Liter CHF 400.00 CHF 125.00 (à CHF 25.00)

Alle Preise inkl. MWST, die Einzelmarken sind nur als Bogen mit 5 Einzelmarken erhältlich. 

Sind Sie unsicher bezüglich der Containergrössen? Zwischen Anfang Dezember 2025 und Ende Januar 2026 sind auf den Bauabteilungen, Hauptstrasse 36, die Containergrössen 80-, 140- und 240-Liter ausgestellt.

360-Liter Container nicht mehr zugelassen

Ab dem 1. April 2026 sind keine 360-Liter-Container mehr zugelassen. Falls Sie noch einen 360-Liter-Grün- und Biocontainer haben, können Sie diesen bis am 31. März 2026 bei der Anton Saxer AG zu einem vergünstigten Preis inklusive Heimlieferung umtauschen. Bitte kontaktieren Sie dafür direkt die Anton Saxer AG ( 061 332 00 22, basel@antonsaxer.ch).

Warum ist die Grünabfuhr in Binningen nicht mehr gratis?

Binninger Anzeiger vom 30. Oktober 2025

Über zehn Jahre lang konnte die Binninger Bevölkerung ihre Grün- und Bioabfälle kostenlos entsorgen. Damit ist bald Schluss: Ab 2026 wird wieder eine Gebühr fällig. Gemeindepräsidentin Caroline Rietschi erklärt im Interview die Hintergründe.

Binninger Anzeiger vom 30. Oktober 2025 [pdf]

Gemeinde-TV - Sendung vom 27. Oktober 2025

Ab dem 1. Januar 2026 wird in Binningen die Grün- und Bioabfuhr nicht mehr gratis sein und es braucht neu spezielle Gebührenmarken. Wie diese aussehen und wie dies alles läuft: Gemeinde-TV Binningen zeigt es.

Bereitstellung

  • Normcontainer: Die Grün- und Bioabfälle müssen in normierten, ans Sammelfahrzeug andockbaren Containern bereitgestellt werden. Anforderungen an Containernorm siehe Merkblatt Container [pdf].
  • Weitere zulässige Bereitstellungsarten mit Einzelmarken: Äste (bis maximal 10 cm Durchmesser, auf 1.50 m gekürzt) und mit Hanfschnur gebündeltes Grüngut (bis maximal 30 cm Durchmesser) sowie nur in den Herbstmonaten Oktober und November: Big Bags mit Herbstlaub, bis maximal 20 kg.
  • Nicht zugelassen sind: Verpackungen, Körbe, Säcke, Eimer. Kleine Biokübeli bzw. verknotete kompostierbare Beutel können nicht an der Strasse, sondern nur via Container bereitgestellt werden.
  • Empfehlung: In der Küche werden die Rüst- und Schnittabfälle am besten mit einem Kompostkübeli und kompostierbaren Bio-Beutel gesammelt. Wichtig: es dürfen nur Bio-Beutel verwendet werden, die kompostbierbar sind. Diese sind am Gitternetzaufdruck erkennbar und in den Grossverteilern erhältlich.

Was gehört in die Grün- und Bioabfuhr und was nicht

In der Grün- und Bioabfuhr können Sie Ihre Grünabfälle aus dem Garten sowie Bioabfälle aus der Küche, d.h. Ihre Rüstabfälle- und Speisereste, entsorgen.

Zulässig sind:

  • Schnittblumen, Laub, Sträucher
  • Rasenschnitt
  • Obst, Früchte, Salat, Gemüse samt Schalen, Kernen und Obststeinen
  • Wurst, Fleisch samt Knochen, Fisch samt Gräten
  • Brot, Backwaren
  • Mehl, Zucker, Gewürze
  • Kaffeesatz, Kaffeefilter, Teesatz, Teebeutel
  • Teigwaren und Reis roh oder gekocht, mit und ohne Sauce
  • Eier samt Eierschalen (+ Eierkarton)
  • Getreide- und Hülsenfrüchte roh oder gekocht
  • Mais- und Kartoffelprodukte (Pommes Frites, Chips, Brei etc.)
  • Milchprodukte (Käse, Milch, Rahm, Quark, Jogurt, Pudding, Butter etc.)
  • Süssspeisen (Schokolade, Kuchen,
  • Torten, Guetzli, Honig, Konfitüre etc.)
  • Kochfett, alle Arten von Saucen
  • Stallmist von Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster

Nicht zulässig sind:

  • Plastik-Abfallsäcke, Verpackungen von Lebensmitteln (egal, ob biologisch abbaubar oder Recyclingprodukt)
  • Tee- und Kaffeekapseln
  • Medikamente
  • Reinigungs-, Desinfektions- und Lösungsmittel, Farben, Lacke
  • Aschenbecherinhalte
  • Düngemittel, Düngersäcke
  • Asche, Kohle aus Grill und Cheminée
  • Glas, PET, Metall, Alu, Holz, Altpapier, Karton, Textilien, Mineralöle, Batterien
  • Wischgut, Staubsaugersäcke
  • Pflanztöpfe, Pflanzenschalen, Stützdraht von Blumen und Pflanzen
  • Katzenstreu, Katzen-WC
  • Fäkalien, Windeln
  • Kies, Steine, Sand, Erde
  • Schlachtabfälle, Tierkadaver

Weiterführende Informationen, was in die Grün- und Bioabfuhr gehört und was nicht, erhalten Sie unter www.bio-power.ch.

Dokumentation


Zuständige Abteilung: Verkehr, Tiefbau und Umwelt 

Fragen und Auskünfte Telefon
gruenabfuhr@binningen.bl.ch 061 425 53 18