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Abwasserbeseitigung

Abwasserreglement

Das Abwasserreglement der Gemeinde entspricht der übergeordneten Rechtssetzung. Das aktuelle Reglement und die Gebührenordnung sind seit 1. Januar 2010 in Kraft. Zusammenfassung der wichtigsten Informationen: Das neue Abwasserreglement mit Gebührenordnung

Grundlagen Entwässerung private Grundstücke

Private Grundstücke werden gemäss den Vorgaben des Generellen Entwässerungsplans (GEP) entwässert. Beim Abfluss wird zwischen Schmutz- und Regenwasser unterschieden. Insbesondere ist nicht verschmutztes Abwasser nach Möglichkeit getrennt abzuleiten oder versickern zu lassen.

Bei der Entleerung und Reinigung von Schwimmbecken und Pools sind einige Regeln zu beachten

Mit Chemikalien behandeltes Becken- oder Poolwasser kann bei einer falschen Entwässerung in die Umwelt gelangen und Lebewesen in den Gewässern schädigen oder Grundwasser verunreinigen. Die korrekte Entsorgung des Reinigungswassers ist deshalb von der Art der Reinigung abhängig.

Die Bau- und Umweltschutzdirektion hat auf ihrer Internetseite ein Merkblatt zum gewässerschutzkonformen Betrieb von privaten Schwimmbecken und mobil aufstellbaren Pools veröffentlicht. Unter dem folgenden Link erfahren Sie mehr dazu. Das Merkblatt enthält wichtige Grundsätze zum umweltgerechten Umgang mit Becken-, Pool- und Reinigungswasser.

Mengengebühren Abwasser

Festsetzung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2026

Die Kosten der Abwasserbehandlung durch den Kanton Baselland werden den Gemeinden anteilmässig als ARA-Gebühren in Rechnung gestellt. Gegenüber dem Vorjahr sind die Kosten um 7 Prozent oder rund 2,5 Millionen Franken angestiegen. Hauptgrund dafür ist der Anstieg der Abschreibungen abhängig von den getätigten Investitionen. Zudem fallen die Betriebskosten etwas höher aus. Zwar hat sich der Strommarkt entspannt und die Energiekosten sind wieder gesunken, jedoch wurden verschiedene Unterhalts- sowie Ersatzmassnahmen, welche im Vorjahr zurückgestellt wurden, umgesetzt und Vakanzen konnten besetzt werden. Um den gesetzlich geforderten Nullsaldo zu erreichen, steigt entsprechend der Abwassersatz von 1.64 Franken/m3 um 12 Rappen auf 1.76 Franken/m3 bezogenem Trinkwasser. Nähere Informationen finden Sie auf der Website des «Amt für Industrielle Betriebe» (www.baselland.ch).

Die kommunalen Abwassergebühren bleiben unverändert. Die auf das Jahr 2017 eingeführte Gebühr von 14 Rappen für die Behandlung von Mikroverunreinigungen wird auch 2026 erhoben und ist auf der Abrechnung der IWB in der Schmutzwassergebühr enthalten. Die Kantonale Gewässerschutzverordnung gibt für Regenwasser einen Kostenanteil an den Netto-Jahreskosten zwischen 10 und 30 % vor. Um diesen Anteil einzuhalten, muss der Kostensatz für die kantonale Regenwassergebühr um 3 Rappen auf 18 Rappen pro m3 erhöht werden.

Der kommunale Zuschlag zur Trinkwasser-Mengengebühr für das Jahr 2026 liegt unverändert bei 0.00 Franken/m3 bezogenem Trinkwasser.

Die Mengengebühr für das Trinkwasser (Wasserzins der IWB) bleibt unverändert und liegt bei 1.43 Franken/m3 bezogenem Trinkwasser.

Tabellarische Zusammenstellung der Gebühren für das vergangene und künftige Jahr:

Gebührenart

2025

Differenz

2026

Trinkwassergebühren (pro m3)
           
kommunaler Netzkostenzuschlag CHF 0.00 CHF 0.00 CHF 0.00
Wasserzins IWB CHF 1.43 CHF 0.00 CHF 1.43
Summe Trinkwasser-Gebühr CHF 1.43 CHF 0.00 CHF 1.43
Abwassergebühren (pro m3)
           
kantonale ARA-Gebühr CHF 1.64 CHF 0.12 CHF 1.76
kantonale Gebühr «Mikroverunreinigung»  CHF 0.14 CHF 0.00 CHF 0.14
kommunale Mengengebühr Schmutzwasser CHF 0.32 CHF 0.00 CHF 0.32
Summe Schmutzwasser-Gebühr CHF 2.10 CHF 0.12 CHF 2.22

Total Gebühren

pro m3 bezogenem Trinkwasser

CHF 3.53 CHF 0.12 CHF 3.65
Abwassergebühren Regenwasser (pro m2)
           
kantonale Mengengebühr Regenwasser CHF 0.15 CHF 0.03 CHF 0.18
kommunale Mengengebühr Regenwasser CHF 0.19 CHF 0.00 CHF 0.19

Total Regenwasser-Gebühr

pro m2 abflusswirksame Fläche

CHF 0.34 CHF 0.03 CHF 0.37

Kanalisationsanschluss

Der Anschluss an die Gemeindekanalisation ist bewilligungspflichtig. Die zuständige Abteilung kann Sie bei bewilligungsspezifischen Fragen zur Planung, Erstellung und Sanierung Ihrer Liegenschaftsentwässerung beraten. Für die Ausarbeitung eines Entwässerungsprojektes wenden Sie sich bitte an einen ausgewiesenen Fachplaner oder Architekten mit der Zusatzausbildung zur VSA-Fachperson Grundstücksentwässerung.

Zuständigkeit

Die Gemeinde ist zuständig für sämtliche Bewilligungen der Liegenschaftsentwässerung im Baugebiet wie auch ausserhalb des Baugebiets (Landwirtschaftszone). Spezielle Themen wie Hofdünger, Jauchegruben, Mistplätze etc. fallen unter die Zuständigkeit des Kantons Basel-Landschaft, Amt für Umwelt und Energie.

Formulare und Gesuche

Bauherrschaften und Architekten können folgende Dokumente betreffend Kanalisationsanschlüsse einsehen, ausfüllen und ausdrucken:

  • Kanalisationsgesuch [pdf]: Eingabeformular zum Ausfüllen, das Formular muss ausgedruckt und handschriftlich unterzeichnet per Post eingereicht werden.
  • Berechnung der Kanalisationsanschlussgebühren [xlsx]: Dieses Formular dient der Ermittlung der zu erwartenden Anschlussgebühren und ist als Bestandteil des Kostenvoranschlages zu den Akten des Planers gedacht. Beim Formular handelt es sich um eine Excel-Tabelle, die zuerst gespeichert werden muss und dann ausgefüllt werden kann. 
  • Berechnung der jährlichen Abwassergebühren [xlsx]: Bei diesem Formular handelt es sich um eine Excel-Tabelle, die zuerst gespeichert werden muss und dann ausgefüllt werden kann.
  • Protokoll Dichtigkeitsprüfung [pdf]: Gemäss Be­stimmungen des kommunalen Abwasserreglements und des kantonalen Gewässer­schutzgesetzes müssen alle Abwasseranlagen dicht sein. Zum Nachweis und Protokollierung der Dichtheitsprüfung kann dieses Formular verwendet werden.

Einmessen von Werkleitungen, Vermessung

Sämtliche privaten und gemeindeeigenen Leitungen und Schächte (Wasser, Abwasser, Regenwasser, Versickerung, Kabelfernsehen, Strassenbeleuchtung, Fernwärme), ausserhalb von Gebäuden müssen vor dem Eindecken durch das zuständige Vermessungsbüro eingemessen werden.

Die anfallenden Kosten werden nicht den Bauherrschaften verrechnet, sondern direkt den Werken.

Weitere Informationen

Zuständige Abteilung: Verkehr, Tiefbau und Umwelt

Fragen und Auskünfte

Telefon

Für Fragen zur Rechnung wenden Sie sich bitte direkt an die IWB

Hauptnummer
061 275 51 11
Für Fragen zu den Wasser-, ARA-Gebühren und im Zusammenhang mit der Grundlage für die Regenabwassergebühr (die Geländekartierung)  
Michel Hinterobermaier, Ressortleiter Tiefbau 061 425 53 05
Administration Bauabteilung 061 425 53 02