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Frühe Sprachförderung

Alltagsintegrierte frühe Sprachförderung in Binningen

Der Kanton Basel-Landschaft führt seit 2024 bei allen Eltern eine Sprachstanderhebung durch, deren Kinder aufgrund ihres Alters im übernächsten Schuljahr in den Kindergarten kommen. Anhand der Ergebnisse dieser Sprachstanderhebung werden die Eltern darüber informiert, ob ihr Kind Sprachförderbedarf hat. Die Gemeinde leistet einkommensabhängige Beiträge an den Besuch der frühen Sprachförderung in einer dafür qualifizierten Spielgruppe.

Gleichzeitig wurde im September 2023 auf kantonaler Ebene ein Gesetz zur frühen Sprachförderung einstimmig vom Landrat verabschiedet. Die Umsetzung und das in Kraft Treten erfolgten am 1. September 2024.

Der Gemeinderat Binningen hat entschieden, an der frühen Sprachförderung im bisherigen Rahmen festzuhalten. Das heisst, dass alle Kinder mit Sprachförderbedarf weiterhin ein Jahr vor ihrem Kindergarteneintritt durch alltagsintegrierte frühe Sprachförderung in ausgewiesenen Institutionen gefördert und die dadurch entstehenden Kosten subventioniert werden. Das Angebot ist freiwillig, das Ausfüllen des Sprachstand-Fragebogen hingegen ist obligatorisch. Zusätzlich kommen durch das kantonale Gesetz zur frühen Sprachförderung weitere Aufgaben hinzu, welche von den Gemeinden selber getragen werden. An seiner Sitzung vom 29. April 2024 hat der Einwohnerrat die Teilrevision des FEB-Reglements genehmigt und deren Inkraftsetzung per 1. August 2024 beschlossen.

Weitere Informationen zur Alltagsintegrierten Frühen Sprachförderung finden Sie hier. Wie hoch die Subventionen für Ihr Kind mit früher Sprachförderung sind, können Sie hier [pdf] nachlesen.

Sprachstanderhebung durch den Kanton

Ab Januar 2025 findet im Kanton Basel-Landschaft jährlich eine flächendeckende Sprachstanderhebung statt. Alle Familien, deren Kinder im darauffolgenden Jahr (erstmalig im August 2026) in den Kindergarten kommen, werden vom Kanton angeschrieben. Das seit dem 1. September 2024 geltende Gesetz über die frühe Sprachförderung verpflichtet alle Eltern, einen Fragebogen auszufüllen, um den Sprachstand ihres Kindes zu ermitteln. Die Erhebung ist keine Bewertung, sondern dient Eltern und Gemeinden als Orientierungshilfe, um den Sprachförderbedarf rechtzeitig zu erkennen und alle Kinder bestmöglich fördern zu können.

Alle Familien, die vom Kanton angeschrieben werden, sind gebeten, den Fragebogen im Januar 2025 fristgerecht auszufüllen. Den Brief mit dem Fragebogen erhalten die Familien Anfang Januar direkt vom Fachbereich Familien des Kantons Basel-Landschaft.

Weitere Informationen zur kantonalen Sprachstanderhebung finden Sie auf der Website des Kantons Basel-Landschaft unter www.baselland.ch .

Warum frühe Sprachförderung entscheidend ist

Gute Deutschkenntnisse sind wichtig für einen guten Start in den Kindergarten und die Bildungslaufbahn. Die frühzeitige Sprachförderung trägt nicht nur zur Entwicklung eines umfangreichen Wortschatzes bei, sondern fördert auch die kognitive, soziale und emotionale Entwicklung. Kinder, die lernen zu verstehen und sich auszudrücken, entwickeln bessere kognitive Fähigkeiten, sind selbstsicherer im Umgang mit anderen und können ihre Bedürfnisse und Gefühle besser zum Ausdruck bringen. Dies ist entscheidend für eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung und erleichtert den Einstieg in die Schule.