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Energieplanung

Zweck der Energieplanung

Das kantonale Energiegesetz vom 1. Januar 2017 (EnG BL) gibt Energieziele vor, und im Dekret zum EnG BL ist festgelegt, dass bei Neubauten 50% der Energie aus erneuerbaren Energiequellen oder Abwärme stammen müssen. Abgestimmt auf die kantonalen Vorgaben sollen die fossilen Energieträger bis im Jahr 2035 für Heizöl und Erdgas auf 11% resp. 18% der Wärmeversorgung reduziert werden. Bis 2050 wird eine Reduktion der fossilen Energieträger auf 0% angestrebt.

Die Energieplanung dient dazu, den Umbau und Ausbau der zukünftigen Wärmeversorgung mit der bestehenden Infrastruktur räumlich abzustimmen. Im Energieplan wird pro Versorgungsgebiet die gewünschte Wärmeversorgung vorgegeben. Mit konkretisierten Massnahmen zeigt der Energieplan auf, welche Schritte und Abklärungen bis zur Umsetzung notwendig sind.

Verbindlichkeit

Gemäss § 4 EnG BL können Gemeinden eine Energieplanung erstellen. Die Energieplanung stützt sich auf den kantonalen Richtplan und ist für den Gemeinderat ein wichtiges Koordinations- und Führungsinstrument. Er hat behördenanweisende Wirkung, d.h. im Rahmen der Behördentätigkeit sollen die vorgesehenen Massnahmen der Energieplanung berücksichtigt werden.

Gebietsbezeichnungen

Im Energieplan werden die Versorgungsgebiete in Verbundgebiete (V) eingeteilt, die heute und zukünftig eine hohe Wärmebedarfsdichte aufweisen. In den Verbundgebieten sollen Wärme und allenfalls Kälte in einem thermischen Netz geliefert werden. Zu bestehenden Verbunden wurden wo sinnvoll Erweiterungsgebiete (VE) festgelegt. Das übrige Siedlungsgebiet eignet sich aufgrund tiefen Wärmebedarfs nicht für eine Versorgung in grösseren Wärmeverbunden. Als Eignungsgebiete (E) sind darum Gebiete festgelegt, in denen die primär zu nutzenden Energieträger für Einzellösungen oder kleine Nahwärmeverbunde empfohlen werden. Um die Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Energieplans zu optimieren, wurden zusätzlich gebietsunabhängige Massnahmen (M) festgelegt.

Ziele der Energieplanung

Bis ins Jahr 2035 soll der gesamte Wärmebedarf in Binningen um 20% (von 136 GWh/a auf 117 GWh/a) gesenkt werden. Der Anteil fossiler Energieträger soll von 90% auf 30% reduziert und der Anteil erneuerbarer Energieträger entsprechend von 10% auf 70% erhöht werden. Um das gesamtschweizerische Ziel Netto-Null bis 2050 zu erreichen, strebt die Gemeinde Binningen bis ins Jahr 2035 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen von 54% an.

Analyse der Wärmeversorgung

Der Endenergiebedarf für Raumwärme und Warmwasser betrug für das Jahr 2016 in Binningen 136 GWh/a. Dies entspricht einem Energieverbrauch von 8.8 MWh/a pro Person. Im Jahr 2016 wurden 50% der Wärmeenergie mit Erdgas und 24% mit Heizöl produziert, 10% stammten aus erneuer-baren Energiequellen.

Die Bereitstellung der Wärme führt jährlich zu Treibhausgasemissionen in der Grössenordnung von zwei Tonnen CO2 Pro-Kopf. 96% der CO2-Emissionen in Binningen werden dabei durch die Verwendung von fossilen Brennstoffen (Heizöl, Erdgas und fossiler Anteil Fernwärme) verursacht.

Ein grosses Potenzial für die Reduktion der Treibhausgasemissionen und die Erreichung der nationalen, kantonalen und kommunalen Klimaziele liegt im Ersatz von Erdöl und Erdgas als Energieträger. Neben den Einzelfeuerungen gilt dies insbesondere auch für die Wärmeverbunde.

Energiepotenziale für die Wärmeversorgung

Die erneuerbaren Energiepotenziale in der Gemeinde Binningen übersteigen mit 196 GWh/a die derzeitige Nutzung bei Weitem, und der gesamte Wärmebedarf von 2016 könnte mit diesen Potenzialen abgedeckt werden. Im Kanton Basel-Landschaft sind ortsgebundene Energiequellen den ortsunabhängigen Energiequellen vorzuziehen.

Weiterführende Links

Dokumentation

Flyer Kommunaler Energieplan Binningen [5.5 MB]