Energiefonds Binningen
Energiefonds Binningen
Der Energiefonds besteht seit 2014 und unterstützt Projekte wie Gebäudesanierungen, Wärmepumpen oder Solaranlagen. Mit der 2026 beschlossenen Weiterführung mit Mitteln in der Höhe von 2,6 Millionen Franken erhält dieses Binninger Förderinstrument neuen Schwung und richtet seinen Fokus verstärkt auf wirkungsvolle und zukunftsorientierte Energielösungen.
Inhalt
Rechtliche Grundlagen und Gesuchsformular
- Reglement Energiefonds [pdf]
Die teilrevidierten Bestimmungen des Reglements über den Fonds für erneuerbare Energien (Energiefondsreglement) sind – vorbehältlich der Genehmigung durch die Finanz- und Kirchendirektion des Kantons Basel-Landschaft – rückwirkend per 1. Januar 2026 in Kraft getreten. - Verordnung Energiefonds [pdf]
- Gesuchsformular Energiefonds Binningen [pdf]
- Energiestrategie Binningen [pdf]
Was wird gefördert?
| Förderbereich Energiefonds Binningen ab 2026 | Förderhöhe |
|---|---|
| Gebäudesanierungen («Bonus»-Sanierungen) | 25 % des Kantonsbeitrags |
| Sanierungen nach Minergie-/Minergie-P-Standard | 25 % des Kantonsbeitrags |
| Neubauten nach Minergie-P | 25 % des Kantonsbeitrags |
| Anschlüsse an Wärmeverbünde | 40 % des Kantonsbeitrags |
| Wärmepumpen | 40 % des Kantonsbeitrags |
| Holzheizungen | 40 % des Kantonsbeitrags |
| Thermische Solaranlagen | 40 % des Kantonsbeitrags |
| Ersatz von Elektroheizungen | 50 % des Kantonsbeitrags |
| Private Photovoltaikanlagen bis 9,99 kWp (grössere Anlagen erhalten Bezuschussung auf Basis dieser Leistungsobergrenze) | 25 % des Bundesbeitrags (Pronovo) |
| Pilot- und Demonstrationsprojekte | Förderung nach Einzelentscheid des Gemeinderats |
Im Zentrum stehen moderne Heizsysteme und die Energieversorgung von Ein- und Mehrfamilienhäusern, so etwa Wärmepumpen sowie Anschlüsse an Wärmeverbünde. Auch der Ersatz von Elektroheizungen sowie die Installation von Holzenergie- oder Solaranlagen werden bezuschusst.
Die Förderung privater Photovoltaikanlagen wird ebenfalls fortgeführt. Unterstützt werden kleine und grosse Anlagen. Auch Anlagen mit Winterbonus von Pronovo können sich bewerben. Grössere Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 9,99 kWp werden auf Basis dieser Leistungsobergrenze (Deckel) bezuschusst.
Schliesslich können sich Pilot- und Demonstrationsvorhaben wie Energiemanagementsysteme oder lokale Stromgemeinschaften um eine Förderung bewerben. Diese Projekte werden individuell geprüft und beurteilt.
Im Flyer Energiefonds [pdf, 343 KB] sehen Sie alle Förderbereiche zusammengefasst.
Zu beachten
- Der Energiefonds behandelt abgesehen von den Pilotprojekten ausschliesslich Gesuche, die entweder vom Kanton (Energiepaket) oder vom Bund (Pronovo) eine Beitragszusicherung und/oder eine Auszahlungsverfügung erhalten haben.
- Als Grundlage für die Planung von baulichen und gebäudetechnischen Verbesserungsmassnahmen kann es hilfreich sein, vorher eine Energieanalyse durchführen zu lassen. Lassen Sie sich von der Öffentlichen Baselbieter Energieberatung dazu Tipps geben: Telefon 061 415 45 47. Der Kanton Basel-Landschaft fördert Energieanalysen von bestehenden Gebäuden im Hinblick auf die Verbesserung der Gebäudehülle (Fenster, Dach, Wand, Boden) und dem vermehrten Einsatz erneuerbarer Energie (Raumwärme und Brauchwarmwasser).
- Es gelten unter anderem folgende Einschränkungen:
Grundsätze (Art. 13 Energiefondsreglement):
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Beiträgen, auch nicht auf reservierte Beiträge.
- Gesuche werden nur behandelt, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
- Die Ausrichtung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs des vollständigen Gesuches.
- Die Ausrichtung von Beiträgen ist beschränkt auf die im Energiefonds vorhandenen Mittel.
- Beiträge werden an natürliche und juristische Personen ausgerichtet.
Verjährung (Art. 17 Energiefondsreglement)
Beiträge verjähren drei Jahre, nachdem die Beitragsgutsprache erfolgt ist.
Ablauf der Gesuchsbehandlung
Ihr Gesuchsformular an den Energiefonds muss immer zusammen mit den Dokumenten von Bund oder Kanton eingereicht werden. Ihre Montage- oder Planungsunternehmung weiss in der Regel Bescheid. Es ist ausreichend, wenn Sie uns die Zahlungsverfügung nach abgeschlossenen Bauarbeiten einreichen. Bei grösseren Beträgen lohnt es sich darüber hinaus, beim Binninger Energiefonds einen Beitrag zu reservieren. Wichtig: Wir akzeptieren nur das offizielle Gesuchsformular Energiefonds Binningen [pdf].
Die Gesuchsbehandlung im Einzelnen:
Bei Förderung des Bundes (Pronovo)

Bei Förderung durch das Energiepaket Baselland

Hinweis: Die Beitragszusicherung ist optional und nicht Voraussetzung für die Auszahlung auf Basis der entsprechenden Verfügung.
Informationsveranstaltungen
Veranstaltungen zu energetischen Massnahmen im Gebäudebereich fanden und finden koordiniert in mehreren Gemeinden der Region Leimental Plus, RLP, statt. https://regionleimentalplus.com/gremien/energieplattform-leimental-2/
Vergangene Informationsveranstaltungen in Binningen
- 22.10.2025: Informationsanlass «Wärme mit Weitblick – Wärmetransformation im Leimental»
- 27.10. und 3.11.2022: Informationsanlässe «Erneuerbar Heizen – so geht’s!» in Bottmingen und Allschwil
- Informationsanlass «Erneuerbar Heizen – so geht’s!»
- 28.08.2019: Informationsanlass «Photovoltaik jetzt» [pdf]
- 21.11.2018: Informationsanlass «Klimafreundlich heizen mit Wärmepumpe und Solarstrom – so geht’s!»
- 23.11.2017: Informationsanlass «Heizung ersetzen und sparen – so geht’s!»
- 30.08.2016: Informationsanlass «Sonnenenergie vom eigenen Dach - so geht’s!»
Fragen und Auskünfte
| Gemeinde Binningen |
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| Zuständige Abteilung | |
| Andreas Pecnik | Ressortleiter Umwelt |
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Telefon
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E-Mail
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| Energieberatung | |
| Primeo Energie | |
| Telefon | 061 415 45 47 |
| Website | www.primeo-energie.ch |
| Baselbieter Energiepaket | www.energiepaket-bl.ch |
| Wärmeverbund Binningen | Fernwärme |
| Vergütung Fotovoltaik |
Neu: https://pronovo.ch/ |
| Flyer Energiefonds Binningen | Flyer Energiefonds Gemeinde Binningen [pdf] |
| Energiestrategie Binningen | Energiestrategie Binningen [pdf, 1.9 MB] |
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