Direkt zum Inhalt springen

Finanzielles

Dort, wo die Renten, das Einkommen und das Vermögen nicht ausreichen, die minimalen Lebenskosten zuhause oder in einer Betreuungseinrichtung zu decken, helfen Beiträge der Sozialversicherungen, des Kantons und der Gemeinde.

Ergänzungsleistungen, Krankenkassen-Prämienverbilligungen

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL) helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe.

Grundsätzlich werden Sie über Ihre Berechtigung für eine Krankenkassen-Prämienverbilligung informiert, sobald Ihre Steuern definitiv veranlagt sind. Bei einem Zuzug aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland können Sie die Prämienverbilligung beantragen.

Anmeldeformulare für Ergänzungsleistungen und/oder Krankenkassen-Prämienverbilligungen erhalten Sie auf der AHV-Zweigstelle Binningen bei den Einwohnerdiensten der Gemeindeverwaltung oder Sie laden sie herunter unter www.sva-bl.ch.

Die Mitarbeitenden der Einwohnerdienste geben gerne weitere Auskünfte und helfen Ihnen bei Bedarf auch beim Ausfüllen der Formulare.

Hilflosenentschädigung, Assistenzbeitrag

Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten der AHV und/oder Ergänzungsleistungen, welche bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege etc. die Hilfe anderer Menschen benötigen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung.

Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung der IV, die zuhause leben und regelmässig Hilfe benötigen, haben zudem Anspruch auf einen Assistenzbeitrag.

Für weitere Informationen sowie Anspruchsabklärungen wenden Sie sich direkt an:

Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft
Hauptstrasse 109
4102 Binningen

Tel. 061 425 25 25
E-Mail:info@sva-bl.ch
Website: www.sva-bl.ch

Gemeindebeiträge

Gemeindebeiträge an die Pflegekosten gemäss Pflegefinanzierung und an die Aufenthaltskosten gemäss Ergänzungsleistungsgesetz

Die Pflegefinanzierung, in Kraft seit 2011, regelt die Aufteilung der Kosten für die Pflege in einer stationären Pflege- und Betreuungseinrichtung und für die Pflege zuhause. Die Beiträge der Krankenversicherer und die Beiträge der Versicherten an den Pflegekosten sind dabei per Bundesgesetz festgelegt. Der Kanton legt die Pflege-Normkosten (d.h. diejenigen Kosten, welche für einen bestimmten Pflegeaufwand verrechnet werden dürfen) fest. Der Gemeindebeitrag besteht aus der Differenz zwischen den Normkosten und den Beiträgen der Krankenversicherer und der Versicherten. Die Pensions- und Betreuungskosten müssen von den Versicherten selbst getragen werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.altersfragen.bl.ch/Pflegefinanzierung

Per 1.1.2018 wurde bei den Ergänzungsleistungen (EL) eine Obergrenze für Heimtaxen eingeführt. Die dadurch entstehende Finanzierungslücke zwischen den effektiven Aufenthaltskosten und den durch die EL gedeckten Kosten wird durch die Wohnsitzgemeinde in Form von Zusatzbeiträgen gedeckt. Gemäss dem am 1.1.2019 in Kraft getretenen kommunalen Reglement der Gemeinde Binningen können die Zusatzbeiträge begrenzt werden.

Bitte beachten Sie, dass zwingend vor Heimeintritt eine Bedarfsabklärung bei der zuständigen Fachstelle Alter und Gesundheit der Versorgungsregion Allschwil-Binningen-Schönenbuch durchgeführt werden muss.

Innerhalb der Versorgungsregion Allschwil-Binningen-Schönenbuch wird auf die Kostengutsprachen der Restfinanzierung verzichtet. Um eine optimale Verrechnung gewähren zu können, benötigen die Gemeinden folgende Angaben per E-Mail an admin-fag@binningen.bl.ch:

  • Name, Vorname
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • Eintrittsdatum

Ausserhalb der Versorgungsregion Allschwil-Binningen-Schönenbuch melden die Alters- und Pflegeheime per E-Mail an admin-fag@binningen.bl.ch folgende Angaben, um die Kostengutsprache zu erhalten:

  • Name, Vorname
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • Eintrittsdatum

Sicherstellung für allfällige Forderungen, Heimdepot: Die Gemeinden Allschwil und Binningen erteilen die subsidiäre Kostengutsprachen auf schriftlichen Antrag des Alters- und Pflegeheims. Dem Antrag müssen alle nötigen Unterlagen zur finanziellen Situation beigelegt werden, insbesondere die EL-Verfügung der SVA.

Kontaktdaten der Gemeinde Binningen: admin-fag@binningen.bl.ch

Gemeindebeiträge an den Heimaufenthalt bei fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit

In Fällen, in denen trotz mangelnder finanzieller Leistungsfähigkeit kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht, können die Gemeinden Beiträge an die Kosten des Aufenthaltes in einer stationären Betreuungseinrichtung ausrichten.

Formular Gesuch um Gemeindebeiträge an die Heimkosten gemäss § 40 APG [pdf]

Weitere Informationen erteilt die Fachstelle Alter und Gesundheit.

Entschädigung an Entlastungsleistungen bei der Pflege und Betreuung zu Hause

Dauernd pflege-/betreuungsbedürftige Personen mit Wohnsitz in Binningen, die das ordentliche AHV-Alter erreicht haben und durch Angehörige zu Hause gepflegt und betreut werden, können ab 1. Juli 2017 einen finanziellen Beitrag an die Kosten für Betreuungs- und Pflegeleistungen beantragen, die der Entlastung der sie pflegenden/betreuenden Angehörigen dienen.

Das Angebot bezweckt die Förderung der Pflege und Betreuung zu Hause durch Angehörige und soll auch die Wertschätzung der geleisteten Arbeit ausdrücken.

Dokumentation

Mietzinsbeiträge

Die Gemeinde Binningen richtet an Familien und Alleinerziehende, sowie an IV- und AHV-Renterinnen und Rentner in bescheidenen finanziellen Verhältnissen kommunale Mietzinsbeiträge aus.

Für weitere Informationen zu Anspruchsberechtigung etc. klicken Sie hier.