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Mutation Heizzentrale

Aktueller Verfahrensstand

Öffentliche Mitwirkung der Bevölkerung

Der Gemeinderat Binningen führt gemäss §7 des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 für folgende Planungsunterlagen das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch:

Die Bevölkerung kann im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen.

Die Unterlagen können von Freitag, 4., bis Freitag, 18. September 2026, während der Öffnungszeiten auf der Bauabteilung, Hauptstrasse 36, Binningen oder online eingesehen werden.

Einwendungen und Vorschläge sind bis spätestens am 18. September 2026 schriftlich und begründet dem Gemeinderat, Curt Goetz-Strasse 1, 4102 Binningen, einzureichen.


Übersicht

  • Ausgangslage

  • Öffentliche Mitwirkung der Bevölkerung (4. bis 18. September 2026)

Ausgangslage

Die Gemeinde Binningen verfolgt mit ihrer kommunalen Energieplanung das Ziel, die Wärmeversorgung schrittweise auf erneuerbare Energieträger umzustellen und damit einen Beitrag zur Erreichung der Energie - und Klimaziele von Gemeinde, Bund und Kanton zu leisten.

Für das nordwestliche Gemeindegebiet ist die Realisierung eines Wärmeverbundes mit erneuerbaren Energien vorgesehen. Hierfür ist eine neue Heizzentrale erforderlich, die auf der gemeindeeigenen Parzelle Nr. 2957 innerhalb einer Zone für öffentliche Werke und Anlagen erstellt werden soll.

Öffentliche Mitwirkung der Bevölkerung

Der Gemeinderat Binningen führt gemäss §7 des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 für folgende Planungsunterlagen das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch:

Die Bevölkerung kann im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen.

Die Unterlagen können von Freitag, 4., bis Freitag, 18. September 2026, während der Öffnungszeiten auf der Bauabteilung, Hauptstrasse 36, Binningen oder online eingesehen werden.

Einwendungen und Vorschläge sind bis spätestens am 18. September 2026 schriftlich und begründet dem Gemeinderat, Curt Goetz-Strasse 1, 4102 Binningen, einzureichen.