Feuerbrand
Wechsel bei der Regelung von Feuerbrand ab 2020
Seit 1. Januar 2020 gilt ein neues Pflanzengesundheitsrecht. Der Feuerbrand ist seither grundsätzlich nicht mehr melde- und bekämpfungspflichtig (ausser im Schutzgebiet Wallis).
Inzwischen hat man gelernt, mit dem Feuerbrand zu leben. Mit dem bestehenden Know-how bzw. Management (Prävention, robuste Sorten, Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln etc.) und dem Einsatz der im Obstbau tätigen Branchen kann mit dem Feuerbrand heute umgegangen werden.
Ein sehr breites Informationsangebot zum Feuerbrand ist auf der Internetseite unter: www.feuerbrand.ch zu finden.
Zuständige Abteilung: Verkehr, Tiefbau und Umwelt
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Pecnik Andreas, Ressortleitung Umwelt |
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