Feuerungskontrolle
Messperiode 2025/2026 für Ölfeuerungen
Gemäss kantonaler Verordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle (SGS 786.211) haben die Gemeinden dafür zu sorgen, dass Ölfeuerungsanlagen alle 2 Jahre der Luftreinhalte-Verordnung entsprechend kontrolliert werden.
In der Gemeinde Binningen ist die Feuerungskontrolle liberalisiert (Reglement über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle). Das bedeutet, dass Sie die anstehende Kontrolle wahlweise durch den amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde, Herrn D. Vogel, oder durch eine von Ihnen beauftragte Servicefirma ausführen lassen können. Die Details dazu sind im Begleitbrief mit Meldekarte an die ausgewählten Anlagebesitzer versendet worden (siehe Download unten).
Werden die Grenzwerte einer Anlage im Rahmen der Kontrollmessung überschritten, so richten sich Massnahmen und Fristen nach dem Reglement über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinde Binningen.
- Infoschreiben Ölfeuerung 2025/2026 [pdf]
- Meldekarte Feuerungskontrolle 2025/2026 [pdf]
- Meldeformular online
Messperiode 2025/2026 für Gasfeuerungen (ab 2019)
Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV, SR 814.318.142.1) wurde revidiert und vom Regierungsrat des Kantons Basellandschaft per 28. Mai 2019 auf Beginn der nächsten Heizperiode in Kraft gesetzt. Für Gasfeuerungen (bis 1000 kW Fernwärme) sieht die Verordnung neu eine periodische Gasfeuerungskontrolle vor. Bisher wurden Gasfeuerungsanlagen nach der Erstinbetriebnahme einmalig kontrolliert, danach fanden keine weiteren Kontrollen mehr statt. Neu müssen Gasfeuerungen alle vier Jahre periodisch kontrolliert werden.
Gemäss kantonaler Verordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle (SGS 786.211) stehen für den Vollzug die Gemeinden in der Pflicht und sind somit für die Kontrollen der Gasfeuerungen verantwortlich.
In der Gemeinde Binningen ist die Feuerungskontrolle liberalisiert (Reglement über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle). Das bedeutet, dass Sie die anstehende Kontrolle wahlweise durch den amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde, Herrn D. Vogel, oder durch eine von Ihnen beauftragte Servicefirma ausführen lassen können.
- Infoschreiben Gasfeuerung 2025/2026 [pdf]
- Meldekarte Feuerungskontrolle 2025/2026 [pdf]
- Meldeformular online
Weitere Informationen zum Thema Öl- und Gasfeuerungskontrolle finden Sie auf der Webseite des Lufthygieneamts beider Basel: www.basler-luft.ch.
Für weitere Auskünfte über die Öl- und Gaskontrollmessungen wenden Sie sich bitte an den Feuerungskontrolleur der Gemeinde Binningen, Herrn Dominique Vogel, Tel. 061 401 24 49 oder E-Mail info@vogel-kaminfeger.ch.
Messperiode 2024/2025 für Holzfeuerungen (ab 2024)
Gemäss der 2023 revidierten Luftreinhalte-Verordnung (LRV) des Kantons Basel-Landschaft müssen bei Holz-Zentralheizungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 Kilowatt (kW) alle vier Jahre die Emissionen von Kohlenmonoxid (CO) gemessen werden. Davon ausgenommen sind Holz-Einzelherde und Holz-Einzelraumfeuerungen. Darunter fallen Kochherde, Kachelöfen und Cheminées. Bei diesen Feuerungen findet alle zwei Jahre eine visuelle Kontrolle statt. Bei Einzelraum-Holzfeuerungen, die nur in einem beschränkten Umfang in Betrieb stehen, findet alle vier Jahre eine angepasste Kontrolle statt.
Für die Koordination der Holzfeuerungskontrolle in Binningen ist die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft (GFK) zuständig.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.gfkbl.ch/
Das Reglement und die Gebührenordnung zur Feuerungskontrolle finden Sie hier: Gesetzessammlung.
Zuständige Abteilung: Verkehr, Tiefbau und Umwelt
| Fragen und Auskünfte | Telefon |
| Pecnik Andreas, Ressortleiter Umwelt | 061 425 53 25 |
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Öl- und Gasfeuerungskontrolle:
Vogel Service AG, amtlicher Kontrolleur
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061 401 24 49
079 330 08 28
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Holzfeuerungskontrolle:
info@gfkbl.ch, Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft
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