Neobiota und Schädlinge
Was sind Neobiota?
Neobiota sind Tiere (Neozoen) und Pflanzen (Neophyten), die sich nach der "Entdeckung" Amerikas durch Kolumbus neu in unserer Umgebung angesiedelt haben. Einige dieser Neobiota wurden bewusst als Nahrungslieferanten (z.B. Kartoffeln oder Tomaten) als Zierpflanzen (Goldrute) oder zur Schädlingsbekämpfung (Asiatischer Marienkäfer) eingeführt. Anderen ist es im Laufe der Globalisierung ohne bewusstes Zutun des Menschen gelungen, neue Gebiete zu besiedeln (z.B. Asiatische Tigermücke oder Götterbaum). Einige wenige dieser neu bei uns heimischen Lebewesen verhalten sich invasiv, das heisst, sie verbreiten sich so stark, dass sie einheimische Pflanzen und Tiere verdrängen. Dieses invasive Verhalten kann ökologische (Verringerung der Biodiversität), ökonomische (Erosion, Gebäudeschäden) und gesundheitliche Folgen (Allergien oder Infektionskrankheiten) nach sich ziehen. Deshalb müssen alle Betroffenen gemeinsam darauf hinarbeiten, die weitere Ausbreitung dieser Arten zu verhindern und sie - wo möglich - zurückzudrängen. Der Kanton Basel-Landschaft koordiniert in dieser Thematik und informiert umfassend unter www.neobiota.bl.ch.
Übersicht
- Japankäfer
- Asiatische Tigermücke
- Asiatische Hornisse
- Tapinoma nigerrimum
- Waschbär
- Neophyten
- Gespinstmotte und Eichenprozessionsspinner
Invasive Schädlinge
Japankäfer (Popillia japonica)
Der aus Japan stammende Blatthornkäfer ist sowohl als erwachsener Käfer als auch als Engerling eine ernstzunehmende Bedrohung für die Schweizer Landwirtschaft. Er gilt in der Schweiz als Quarantäneorganismus. Ein Befall ist somit meldepflichtig.
Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt intensivieren nach den ersten Funden am 23. Juni 2025 in der Brüglinger Ebene in Münchenstein, im Wenkenpark Riehen und am 24. Juni 2025 im Rosenfeldpark Basel ihre Massnahmen. Das Ziel ist, den Schädling so schnell wie möglich zu bekämpfen und die Ausbreitung zu verhindern. Die Massnahmen kommen mit der publizierten Allgemeinverfügung zum Tragen.
Ein Teil der Binninger Gemeindefläche im Osten (unter anderem Sternwarte, Sonnenbad, siehe Karte unten) gehört neu zur Befallszone. Für Grundeigentümerinnen und Immobilienbewirtschafter von Liegenschaften in der Befallszone gelten folgende Regeln im Kampf gegen den Japankäfer:
Massnahmen im Befallsherd:
- Pflanzliches Kompostmaterial aus Anlagen, die nicht mit temperaturkontrollierten Fermentationsboxen und Endkompost-Siebanlagen ausgerüstet sind, darf nur innerhalb des Befallsherdes verwendet werden.
- Ab sofort bis zum 30. September 2025 ist die Verbringung von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege aus dem Befallsherd hinaus verboten. Vom Verbot ausgenommen ist Pflanzmaterial, welches während der Lagerung und dem Transport insektensicher (Maschenweite von max. 5mm) abgedeckt wird und:
a) auf eine Grösse von max. 5cm gehäckselt wird oder
b) eine mit dem Häckseln vergleichbare phytosanitäre Sicherheit bietet und dessen Behandlung vom Ebenrain in Absprache mit dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst bewilligt wurde. - Fahrzeuge und Geräte, die zur Bodenbearbeitung oder für Arbeiten mit Erde im Befallsherd eingesetzt werden, dürfen diesen nur verlassen, wenn sie so gereinigt worden sind, dass kein Risiko der Verschleppung von Erde und Pflanzenrückständen mehr besteht.
- Die Verbringung der Oberflächenschicht des Bodens, bis zu einer Tiefe von 30 cm, aus dem Befallsherd hinaus ist verboten. Für die Zeit vom 1. Oktober 2025 bis 31. Mai 2026 können auf Gesuch hin vom Ebenrain Ausnahmen bewilligt werden, wenn das Material zu einer Deponie geht, mit der Bedingung, dass in der Deponie das mit Japankäfer belastete Material mit mindestens 2 Metern unbelasteter Erde überdeckt und während des Transports alle Massnahmen ergriffen werden, um eine Verbreitung von Popillia japonica Newman zu vermeiden.
- Die Verbringung und das Inverkehrbringen von Pflanzen mit Wurzeln, in Erde oder Kultursubstrat, das aus festen organischen Stoffen besteht, ausser Gewebekulturen, aus dem Befallsherd hinaus ist nur erlaubt, wenn die Voraussetzungen nach Anhang 3 der Allgemeinverfügung erfüllt sind.
- Die Bewässerung von Rasen- und Grünflächen ist ab sofort bis zum 30. September 2025 verboten. Ausgenommen vom Verbot sind Sportrasen-Grünflächen, welchen auf Gesuch hin vom Kanton BL eine schriftliche Bewilligung erteilt wurde. Die Bewilligung verpflichtet zum Nematodeneinsatz im Herbst.
Massnahmen in der Pufferzone:
- Ab sofort bis zum 30. September 2025 ist die Verbringung von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege aus der Pufferzone hinaus verboten. Vom Verbot ausgenommen ist Pflanzmaterial, welches während der Lagerung und dem Transport insektensicher (Maschenweite von max. 5mm) abgedeckt wird und:
a) auf eine Grösse von max. 5cm gehäckselt wird oder
b) eine mit dem Häckseln vergleichbare phytosanitäre Sicherheit bietet und dessen Behandlung vom Ebenrain in Absprache mit dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst bewilligt wurde. - Die Verbringung und das Inverkehrbringen von Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Kultursubstrat, das aus festen organischen Stoffen besteht, ausser Gewebekulturen, ist nur erlaubt, wenn die Voraussetzungen nach Anhang 3 der Allgemeinverfügung erfüllt sind.
In der Pufferzone sind Giessen, Rasenmähen oder Gartenarbeiten im eigenen Garten weiterhin erlaubt. Auch die reguläre Grüngutabfuhr der Gemeinde bleibt davon unberührt und kann weiter genutzt werden.
Siehe Allgemeinverfügung 2025 und Karte Befallsherd und Pufferzone BL und BS
Japankäfer-Hotline: Tel. 061 267 64 00, Basel-Landschaft: japankaefer@bl.ch
Weitere Informationen zum Thema Japankäfer finden Sie hier sowie im Merkblatt [pdf].
Asiatische Tigermücke
Die Asiatische Tigermücke stammt ursprünglich aus Südostasien und gilt als eine potentielle Überträgerin des Dengue-, Chikungunya- und Zika-Virus, wobei in der Schweiz bisher noch keine Krankheitsübertragung dokumentiert ist. In den letzten Jahren konnte sich die Asiatische Tigermücke auf fast allen Kontinenten verbreiten und erreichte im Jahr 2015 auch die Region Basel. Durch Bekämpfungsmassnahmen kann die Tigermücken-Population möglichst gering gehalten und das Risiko einer Krankheitsübertragung in der Schweiz minimiert werden. Für die Bekämpfung vor Ort (beispielsweise bei Einlaufschächten) wird ein biologisch spezifisches Mittel von geschultem Personal, z. B. des Werkhofs eingesetzt. Die wichtigste Massnahme, welche die Bevölkerung ergreifen kann: Brutstätten in stehendem Wasser in Gärten und auf Terrassen vermeiden. Weitere Informationen mit Tipps für die Bekämpfung der asiatischen Tigermücke finden Sie hier sowie im Merkblatt [pdf].
Asiatische Tigermücke im Winter: Einfache Massnahmen gegen die zunehmende Plage
Asiatische Hornisse (Vespa velutina)
Die Asiatische Hornisse wurde 2004 erstmals im Südwesten Frankreichs entdeckt. Seitdem hat sie sich in mehreren europäischen Ländern ausgebreitet. In der Schweiz konnte sich der Schädling im Jahr 2020 im Kanton Genf und Jura ansiedeln. Die Asiatische Hornisse ernährt sich, im Gegensatz zur europäischen Hornisse, vorwiegend von Bienen. Da die westliche Honigbiene nicht über ausreichende Verteidigungsstrategien verfügt, führt das dazu, dass die Honigbienen die Stöcke nicht mehr verlassen und künstlich ernährt werden müssen. Im Extremfall kann es sogar zum Ausfall ganzer Völker kommen. Für den Menschen ist die invasive Hornisse nicht gefährlicher als die einheimische. Beim Auftreten der Asiatischen Hornisse muss schnell reagiert werden, um den Ausflug der jungen Königinnen und somit die Bildung weiterer Nester zu verhindern. Dafür wurde ein Meldesystem geschaffen. Bitte melden Sie verdächtige Nester und Insekten (mit Bild und Koordinaten) an: Bienengesundheitsdienst: info@apiservice.ch. Alternativ können Sie Meldungen auch über die Website www.asiatischehornisse.ch machen.
- Wespen-Identizierung Vespa velutina
- Bericht Schweizerische Bienen-Zeitung 08/2022
- Schreiben "Aufruf zur Meldung der Asiatischen Hornisse" 2020 beider Basel
Tapinoma nigerrimum
Diese Ameisen kommen ursprünglich aus dem mediterranen Raum und sind nördlich der Alpen nicht heimisch. Eingeschleppt werden sie meist unabsichtlich über importierte Zier- und Gartenpflanzen. Tapinoma nigerrimum nisten grundsätzlich in der Erde, können aber auch in Gebäude eindringen, stellenweise Nester in der Gebäudeisolation bilden und dabei die Isolation beschädigen.
Die kleinen Tiere verteidigen sich durch Bisse und kommen bisweilen in sehr grosser Anzahl vor. Darum sind sie für Menschen lästig und verdrängen einheimische Arten. In der Schweiz gelten sie als invasiv. Da sie im Kanton Baselland in jüngerer Zeit häufiger aufgetreten sind, ist eine frühzeitige Bekämpfung und Tilgung von Vorkommen und eine Verhinderung ihrer weiteren Ausbreitung wichtig. So können teure Folgeschäden verhindert werden.
Tapinoma nigerrimum-Ameisen lassen sich anhand der folgenden Eigenschaften erkennen:
- schwarze Farbe
- treten massenhaft auf und wirken störend
- sind relativ aggressiv und beissen
- sind draussen bereits sehr früh im Jahr aktiv
- sind teilweise über den Winter hindurch in Gebäuden aktiv
- beim Zerdrücken der Ameisen entsteht ein Geruch von Nagellack
Was tun bei Verdacht auf Befall ?
Einheimische Ameisen sind Nützlinge und sollten nicht grundlos bekämpft werden. Die invasiven Tapinoma-Ameisen lassen sich von blossem Auge nicht von heimischen Ameisen unterscheiden. Wer vermutet, auf dem eigenen Grundstück Tapinoma gefunden zu haben, wendet sich zur vertieften Abklärung an einen qualifizierten Schädlingsbekämpfer (www.fsd-vss.ch). Dieser stellt sicher, dass bei der Bekämpfung eines Tapinoma-Nestes keine einheimischen Nützlinge in Mitleidenschaft gezogen werden.
Falls auch Sie auf Ihrem Grundstück schon Ameisen beobachtet haben, welche die genannten Eigenschaften aufweisen, melden Sie dies bitte zudem der Neobiotafachstelle des Amts für Umweltschutz und Energie unter 061 552 62 61 oder neobiota@bl.ch.
Waschbär
Der aus Nordamerika stammende Waschbär wurde in den 1930er-Jahren für die Pelzproduktion nach Deutschland gebracht und später freigesetzt. In der Natur hat er sich in den letzten 20 Jahren exponentiell vermehrt, seit einigen Jahren auch in der Schweiz. Der anpassungsfähige, räuberische Allesfresser stellt eine Herausforderung für den Menschen und eine Gefahr für einheimische Tiere dar.
Wo liegt das Problem?
Der Waschbär hält sich gerne in Wäldern und in Gewässernähe auf und ernährt sich als Allesfresser von P anzen und Tieren. Durch seine Jagdaktivitäten kann er lokal Bestände emp ndlicher Arten wie Amphibien, Reptilien und Vögel stark unter Druck setzen. Zudem konkurriert er mit einheimischen Arten, die eine ähnliche Lebensweise haben, wie etwa dem Dachs, dem Iltis und dem Marder. Der Waschbär kommt auch im Siedlungsgebiet gut zurecht. Dort ndet er leicht Nahrung und Unterschlupf, was zu Konflikten mit dem Menschen führt: Er durchwühlt Abfälle, kann beim Eindringen in Gebäude Dachdämmungen beschädigen und hinterlässt Kot und Urin. Er kann ausserdem verschiedene gefährliche
Krankheitserreger übertragen, wie z.B. den Waschbärspulwurm.
Da Waschbären dämmerungs- und nachtaktiv sind, werden sie nur selten beobachtet. Typische Merkmale sind:
- Schwarze «Maske» über den Augen
- Schwarz-weiss geringelter, buschiger Schwanz
- Pfoten mit fünf Fingerzehen (Tritt spuren handähnlich)
Was können Sie tun?
- Nicht Füttern! Waschbären, die gefüttert werden, verlieren ihre Scheu, werden zudringlich und können sich unter Umständen aggressiv verhalten.
- Speisereste oder Tierfutter nicht im Freien stehen lassen
- Kompost abdecken
- Abfall in gut verschlossenen Behältern lagern, volle Abfallsäcke erst morgens rausstellen
- Zugang zu Gebäuden verhindern: Öffnungen (z.B. Katzenklappen), Türen und Fenster von Gartenhäusern, Dachböden, Garagen usw. verschliessen
- Bäume, die über das Dach reichen, zurückschneiden
- Sandkästen zudecken, da diese sonst von Waschbären und anderen Tieren als Latrine verwendet werden können
Bitte melden Sie Sichtungen des Waschbären, wenn möglich mit Foto oder Video, der zuständigen Jagdaufsicht.
Invasive Neophyten
Pflanzen halten sich nicht an Gartenzäune. Einige exotische Arten sind verwildert, breiten sich explosionsartig aus und nehmen den einheimischen Pflanzen und Tieren die Lebensgrundlage. Diese sogenannten «invasiven Neophyten» können zudem Bauten des Hochwasserschutzes und des Verkehrs schädigen oder die Gesundheit gefährden. Obwohl sie dekorativ aussehen und beliebt sind, im Garten kann problemlos auf invasive Neophyten verzichtet werden.
- Praxishilfe Neophyten - Problempflanzen erkennen und richtig handeln
- Liste der Invasiven Neophyten von info flora
- Flyer "Invasive Neophyten" - und einheimische Alternativen
- Flyer "Einheimische Pflanzen statt invasive Neophyten"
- Merkblatt Entsorgung von Neophyten
- Priorisierung Neophyten BL
- Merkblatt Neophyten auf Baustellen und Deponien
Anleitungen zur Erfassung von invasiven Neophyten mit dem Smartphone
Mit der App "InvasivApp" (Für Iphone und Android) können einfach und schnell Neophyten erfasst und gemeldet werden. Die Meldungen sind für die Bekämpfung invasiver Neophyten äusserst wertvoll und wichtig. Melden können alle, die ein Smartphone besitzen. Die Ergebnisse werden Ende Jahr publiziert.
Schädlinge
Gespinstmotte und Eichenprozessionsspinner: Melden oder nicht?
Im Frühsommer ist Fortpflanzungszeit verschiedener Insekten, die allermeisten sind harmlos und wichtig für unsere Natur, auch wenn nicht alles immer schön aussieht.
Beim Befall eines Strauchs oder Buschs mit der Gespinstmotte müssen Sie nichts unternehmen! Gewächse und Gehölze erholen sich rasch wieder, auch wenn aktuell alle Blätter abgefressen sind.
Im Gegensatz zur Gespinstmotte sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie Sichtungen der Prozessionsspinner-Raupe dem Werkhof melden: Tel. 061 421 38 52 oder werkhof@binningen.bl.ch. Vermeiden Sie Hautkontakt mit der Raupe, deren Brennhaare können allergische Reaktionen auslösen. Der Prozessionsspinner kann junge oder kränkelnde Eichen schädigen, gesunde und starke Bäume überleben einmaligen Befall allerdings ohne Probleme.
Zuständige Abteilung: Verkehr, Tiefbau und Umwelt
Kontakt: Pecnik Andreas, Ressortleiter Umwelt, Tel. 061 425 53 25