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AHV/IV-Zweigstelle

Die AHV/IV-Zweigstelle Binningen ist ausschliesslich für die Einwohnerinnen und Einwohner von Binningen zuständig. Andernfalls wenden Sie sich bitte direkt an die Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft (siehe unten).
 

Einwohnerinnen und Einwohner können Formulare und Merkblätter bei der AHV-Zweigstelle beziehen.

Das Formular für die Ergänzungsleistung wird bei der AHV-Zweigstelle eingereicht. Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen zum Formular. Die Bearbeitung und Berechnung erfolgt durch die Sozialversicherungsanstalt Baselland.

Für genaue Informationen und Berechnungen wenden Sie sich bitte an die Sozialversicherungsanstalt. Selbstständigerwerbende wenden sich ebenfalls direkt an die Sozialversicherungsanstalt.

Sozialversicherungsanstalt Baselland

Hauptstrasse 109
4102 Binningen

061 425 25 25 oder info@sva-bl.ch
www.sva-bl.ch


Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Einwohnerdienste telefonisch unter 061 425 52 55 oder via E-Mail unter ed@binningen.bl.ch zur Verfügung.