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Sozialhilfe (Fürsorge)

Personen mit keinem oder geringem Einkommen können Sozialhilfeunterstützung beantragen. Der Sozialdienst klärt im Auftrag der Sozialhilfebehörde die persönliche und finanzielle Situation umfassend ab und richtet nach Massgabe des kantonalen Sozialhilfegesetzes (SGS 850) Unterstützungen aus. Ausserdem können Massnahmen zur Arbeitsintegration finanziert werden.

Dokumentation

Kantonales Sozialamt

 Zuständige Abteilung: Soziale Dienste

Fragen und Auskünfte Telefon
Sekretariat 061 425 53 32